Zwangsversteigerung beantragt, welche Kosten gehören dazu?

9. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Stixi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zwangsversteigerung beantragt, welche Kosten gehören dazu?

Ich habe eine rechtliche Frage zum betreiben einer Zwangsversteigerung.
Gläubiger A macht seine Forderungen über einen Gerichtsvollzieher geltend, beim Schuldner B ist aber kein Geld zu holen, auch nichts zu pfänden, die Eidesstattliche Versicherung wurde abgegeben.
Gläubiger A beantragt jetzt die Zwangsversteigerung der Immobilie vom Schuldner B.
Dieser gibt nach einiger Zeit an, dass Geld Bar bezahlt zu haben mit Angabe eines Zeugen.
Das Gericht beraumt eine Güteverhandlung an, in dem festgestellt wird das Schuldner B und sein Zeuge unmöglich die Wahrheit aussagen, dieser Umstand bringt ihnen auch noch ein Strafverfahren ein.
In dieser Güteverhandlung sind Schuldner A Rechtsanwaltskosten entstand die nach Auffassung des zuständigen Gerichts nicht in direktem Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung stehen und somit nicht in die Kostenforderung vom Gericht übernommen werden wie die Kosten, die in direktem Zusammenhang stehen (Immobiliengutachten, Gerichtsvollzieher, etc.).
Jetzt meine Frage: wie treibt man jetzt diese entstandenen Kosten bei?
Wieder wie am Anfang per Gerichtsvollzieher und letztlich wieder die Zwangsvollstreckung oder gehören diese Kosten vielleicht doch mit zu den in direktem Zusammenhang stehenden Kosten und gehören somit in die Vollstreckung?
Ich danke schon mal für jeden Rat.

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