Zwangsversteigerung - Mietvertrag verschwunden!?

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Wooky
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsversteigerung - Mietvertrag verschwunden!?

Hallöchen,

ich bitte euch um einpaar Ratschläge zu folgendem Sachverhalt:

Man hat einen vermietete Wohnung ersteigert.
In diesem Fall wird meines Wissens der bestehende Mietvertrag übernommen.

Allerdings behauptet die Mieterin dass sie keinen Mietvertrag hat und nennt nur mündlich den Betrag der Warmmiete.
Der alte Besitzer ist nicht zu erreichen.

Muss man sich auf sie Aussage der Mieterin verlassen?
Wie ist in diesem Fall eine Mieterhöhung durch zu setzen?
Was wäre mit Kaution und Renovierung bei Auszug?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Notfall oder generelle Fragen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Muss man sich auf sie Aussage der Mieterin verlassen?

Die Mehrheit der Mieter sind treue und wahrheitsliebende Wesen.
Den restlichen 49,99% kann man jedoch nicht trauen.

Fraglich zu welcher Sorte euere Mieterin zählt...

Hier könnte die Mieterin jedoch die Zahlungen der vorherigen Miete anhand von Kopien der Kontoauszüge anchweisen.
Auch steht in dne mir bekannten Versteigerungsankündigungen immer mit dabei welche Miete pro Monat bzw. pro Jahr erzielt wird.


quote:
Wie ist in diesem Fall eine Mieterhöhung durch zu setzen?

Angaben der Meiterin plus gesetzlich zulässige Erhöhung. Das ganze sicherheitshalber per Einschreiben-Rückschein.


quote:
Was wäre mit Kaution und Renovierung bei Auszug?

Renovierung durch den Mieter entfällt, diese obliegt in solchen Fällen dem Vermieter.
Die Kaution ist von euch auszuzahlen sofern es keine Leistungen gibt die davon in Abzug zu bringen sind.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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-- Editiert am 10.01.2011 01:21

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

In dem Fall ist leider von einer Inklusivmiete auszugehen.
Rechnen Sie am Jahresende die Nebenkosten aus der Miete heraus,dann haben Sie die "Kaltmiete".
Die können Sie alle 3 Jahre um 20 % erhöhen bis
die Miethöhe aus dem Mietspiegel erreicht ist.
Die Nebenkosten bleiben dann immer gleich.
Nach Rechtsprechung kann ein Mieter nicht verlangen, dass der Vermieter anteilige kosten für den Mieter übernimmt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Die Mieterin muss beweisen, dass sie überhaupt eine bezahlt hat.
Verlang das erst einmal.
Möglicherweise lässt das Rückschlüsse auf die ursprüngliche (Kalt)Miete zu.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Die Mieterin muss beweisen, dass sie überhaupt eine bezahlt hat.

Müsste nicht zuerst mal der Vermieter beweisen, das eine Kautin vereinbart war?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Nein, wozu denn ?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Wenn der Vermieter nicht beweisen kann das eine Kaution vereinbart wurde und der Mieter dies bestreitet, hat der Vermieter Beweisnot.
Dann ist Essig mit der Kaution ...

Natürlich kann man versuchen den Mieter erstmal ins Bockshorn zu jagen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: Die Mehrheit der Mieter sind treue und wahrheitsliebende Wesen.
Den restlichen 49,99% kann man jedoch nicht trauen.

Fraglich zu welcher Sorte euere Mieterin zählt...


Ich denke auch, dass die meisten Vermieter viel weniger Ärger machen als mein besagter, der mich mit der Heizkostenrechnung abzocken wollte, wo ich letztes Jahr den Riesenstress hatte -)

quote:
: Wenn der Vermieter nicht beweisen kann das eine Kaution vereinbart wurde und der Mieter dies bestreitet, hat der Vermieter Beweisnot.
Dann ist Essig mit der Kaution ...

Natürlich kann man versuchen den Mieter erstmal ins Bockshorn zu jagen ...


Mal sehen, ob mein Anwalt und ich meinem Vermieter auch mal noch erklären müssen, dass es reicht, einmal die Kaution zu bezahlen, haha! Würde mich bei dem Grad der Unterbelichtung, der dort bisweilen schon virulent war, noch nicht mal wundern -)

Mein Anwalt fand es im übrigen auch prima, dass die Heizkostenforderung dieses Mal nicht so heftig war und dass ich meinem Vermieter gesteckt hab, dass er die besagten Inkassobriefe (in Folge meines Widerspruchs über den strittigen Teil letztes Jahr) unterlassen solle und dass bei mir eh nichts zu holen ist und dass wir uns nicht nur mit Kostenübernahmeantrag, sondern auch hinreichend mit Vollstreckungsgegenklage und Vollstreckungsschutz auskennen, um eine fruchtlose sadistische Kontopfändung eh präventiv zu verhindern -)
(Ich hab das in dem besagten Schrieb natürlich etwas diplomatischer formuliert und von einem "ohnehin fruchtlosen Kontopfändungsversuch" gesprochen.)



-- Editiert am 15.01.2011 01:54

-- Editiert am 15.01.2011 01:55

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

quote:
Würde mich bei dem Grad der Unterbelichtung, der dort bisweilen schon virulent war, noch nicht mal wundern -)


Aha (Morgause würde natürlich "Ha ja" schreiben).

Was hat der letzte Beitrag eigentlich mit der Frage des TE zu tun? :???:




-- Editiert am 15.01.2011 09:19

1x Hilfreiche Antwort

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