Zwangsversteigerung: Mietvertrag unbekannt

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
carabacana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsversteigerung: Mietvertrag unbekannt

Hallo,

folgende Sitution bei einer Zwangsversteigerung eIner vermieteten Wohnung: das Gutachten der Wohnung bezieht sich auf einen Mietvertrag anderen Datums und Höhe als der beim Gericht zur Einsicht hinterlegte. Auf Nachfrage beim Gericht wird erwidert, dass der Widerspruch bekannt sei aber dies nun mal die einzigen verfügbaren Unterlagen seien. Der aktuelle Besitzer müsse den Mietvertrag auch gar nicht rausrücken.

Stimmt das? Wenn das so ist, ist ja allem Tür und Tor geöffnet und es könnte ja sogar sein, dass weder die eine noch die andere Version gültig ist, sondern ein weiterer, unbekannter Mietvertrag Bestand hat. Und in diesen würde der Ersteigerer dann natürlich eintreten.

Welche Rechte und Sicherheiten hat der Ersteigerer also in diesem Fall?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Vermietete Immobilien zu ersteigern, das ist wie bei einem Überraschungsei. Man weis immer erst hinterher was man tatsächlich bekommen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von carabacana):
Welche Rechte und Sicherheiten hat der Ersteigerer also in diesem Fall?


Keine.

Es hat ja einen Grund, dass solche Objekte zu sehr niedrigen Preisen versteigert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vermietete Immobilien zu ersteigern, das ist wie bei einem Überraschungsei. Man weis immer erst hinterher was man tatsächlich bekommen hat.


"Mama hat immer gesagt, das Leben ist wie eine Pralinenschachtel - man weiß nie, was man bekommt."
(Forrest Gump) ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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