Hallo,
folgende Sitution bei einer Zwangsversteigerung eIner vermieteten Wohnung: das Gutachten der Wohnung bezieht sich auf einen Mietvertrag anderen Datums und Höhe als der beim Gericht zur Einsicht hinterlegte. Auf Nachfrage beim Gericht wird erwidert, dass der Widerspruch bekannt sei aber dies nun mal die einzigen verfügbaren Unterlagen seien. Der aktuelle Besitzer müsse den Mietvertrag auch gar nicht rausrücken.
Stimmt das? Wenn das so ist, ist ja allem Tür und Tor geöffnet und es könnte ja sogar sein, dass weder die eine noch die andere Version gültig ist, sondern ein weiterer, unbekannter Mietvertrag Bestand hat. Und in diesen würde der Ersteigerer dann natürlich eintreten.
Welche Rechte und Sicherheiten hat der Ersteigerer also in diesem Fall?
Vielen Dank!
Zwangsversteigerung: Mietvertrag unbekannt
13. Juni 2018
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Frage vom 13. Juni 2018 | 13:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsversteigerung: Mietvertrag unbekannt
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#1
Antwort vom 13. Juni 2018 | 15:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39726x hilfreich)
Vermietete Immobilien zu ersteigern, das ist wie bei einem Überraschungsei. Man weis immer erst hinterher was man tatsächlich bekommen hat.
#2
Antwort vom 13. Juni 2018 | 19:41
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
ZitatWelche Rechte und Sicherheiten hat der Ersteigerer also in diesem Fall? :
Keine.
Es hat ja einen Grund, dass solche Objekte zu sehr niedrigen Preisen versteigert werden.
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#3
Antwort vom 14. Juni 2018 | 10:38
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
ZitatVermietete Immobilien zu ersteigern, das ist wie bei einem Überraschungsei. Man weis immer erst hinterher was man tatsächlich bekommen hat. :
"Mama hat immer gesagt, das Leben ist wie eine Pralinenschachtel - man weiß nie, was man bekommt."
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