Zwangssicherungshypothek_Expartner

3. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
kemasi2001
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 4x hilfreich)
Zwangssicherungshypothek_Expartner

Hallo,

Ich habe mich im September getrennt ( sind nicht verheiratet ). Wir haben zusammen ein Haus 1/2 Eigentümer. Im März gingen wir zum Notar um das Haus auf mich umschreiben zu lassen. Nun ist es so, das die Bank meinen Ex nicht aus den Krediten entlässt weil mein Einkommen zu gering ist. Daher war die Grundbuchänderung nicht möglich. Die Grunderwerbsteuer habe ich schon bezahlt. Nun hatte seine Exfrau Wind bekommen, dass wir getrennt sind. Sie haben einen Sohn. Mein Ex zahlt keinen Kindesunterhalt und sie machte nun eine Zwangssicherungshypothek auf seine Hälfte. Mein Ex ist ausgezogen und ich bezahl nun die Kredite allein. Wie kann ich hier eine Löschung der Zwangshypothek bekommen. Ich wollte das Haus eigentlich behalten. Aber nun weiß ich gar nicht mehr was ich machen soll.

Vielen dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wäre es möglich, eine neue Bank ins Boot zu holen und den Kredit samt Schulden dann bei der Altbank abzulösen? Durch die Trennung und die Zwangssicherungshypothek auf seine Hälfte dürfte der Weg für eine außerordentliche Kündigung des bisherigen Hauskredites möglich sein. Wie der Ex dann mit dem Kaufpreis und seiner Kredithälfte verfährt, das kann dann zwischen euch und der Bank geklärt werden. Zudem sind die Zinsen für Immobiliendarlehen ja gerade nach wie vor recht günstig.

Alternative zum verkauf wäre, dass eine Teilungsversteigerung von dir beantragt wird. Im Prinzip also der Versuch, seine Haushälfte zu versteigern, wobei Sie dann mitbieten können. Auch das sollte nur zusammen mit einer neuen Bank, die man sich ins Boot holt, gemacht werden. Wie das im Detail abläuft, bin ich aber überfragt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 03.01.2015 12:41

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#2
 Von 
kemasi2001
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, danke für die Tipps. Montag hab ich Anwaltstermin, dort werd ich mich weiter beraten lassen.

Vielen Dank

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39852x hilfreich)

Das erscheint mir angesichts der Dimension auch geboten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
kemasi2001
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

war beim Anwalt gestern. Tja so wie es aussieht hat die Notarin die Grundbuchänderung versäumt. Sie hätte im September mich als alleinigen Eigentümer im Grundbuch ändern lassen können. Nun hab ich sie schriftlich aufgefordert dies so schnell wie möglich zu tun. Die Sicherungshypothek hätte nie erscheinen dürfen.

Ich platze bald

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sobald du alleinge Eigentümerin bist, müsstest du das aber wieder löschen können.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ob wirklich alle Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung im September 2014 vorlagen kann hier ja keiner beantworten. Dafür müsste man die Verträge und sonstigen Umstände kennen. Ich gehe mal davon aus, dass Ihr RA diese eingehend geprüft hat.

Aber selbst wenn die Notarin hier eine rechtzeitige Antragstellung verpasst hat, hätten Sie die Eintragung der Sicherungshypothek über lange Sicht gesehen wahrscheinlich nicht verhindern können. Man kann nämlich gut und gerne darüber nachdenken, ob hier nicht eine unentgeltliche Leistung vorliegt, wenn die Bank mit der Übernahme der Kredite durch Sie nicht einverstanden ist. Das würde bedeuten, dass die Eigentumsübertragung anfechtbar ist und der Gegenstand für die Zwangsversteiegerung zur Verfügung gestellt werden müsste. Sprich auch dann wäre es zur Eintragung der Sicherungshypothek auf dem ex-Anteil des Ex gekommen.

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#7
 Von 
kemasi2001
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, Eidechse,

Als Übernahme, hab ich ja auch weiter die Kredite allein zu bedienen. Das war die Gegenleistung, da ich in der Zeit in das Haus über 23.000€ investiert habe und ich seine Schulden nun alleine tilge (ca. 20.000€). Er sollte Schuldenfrei entlassen werden. Rein rechnerisch habe ich schon mehr als meinen eigenen Anteil am Haus finanziert.

LG

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Da aber gerade die schuldenfreie Entlassung nicht geklappt hat und der Ex im Außenverhältnis weiterhin haftet, würde sich dann sehr wohl die Frage stellen, ob hier eine unentgeltliche Leistung vorliegt.

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