Zwangssicherungshypothek- was nun?

19. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb423774-57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangssicherungshypothek- was nun?

Gestern erhielt ich das Schreiben vom Amtsgericht, dass auf meinen Anteil im Grundbuch eine Zwangssicherungshypothek liegt.

Es handelt sich um eine Forderung ( Landesjustizkasse), die aus insgesamt 4 Teilforderungen besteht, wovon nur 3 tituliert sind.
Die 4. Forderung ( nicht tituliert ) wird in regelmäßigen Raten abgezahlt.
Die gesamte Forderung beträgt 2800€, das Haus ist mit 152000€ durch die finanzierende Bank belastet.

Was bedeutet das nun für mich?
Ist es überhaupt zulässig, dass die Summe auch eine nicht titulierte Forderung enthält.
Wie wahrscheinlich ist bei dieser Summe eine Zwangsversteigerung?
Wie kann ich es verhindern, dass eine Zwangsversteigerung überhaupt beantragt wird?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Gegenfrage: Wieso denkst du, dass das nicht tituliert wurde? Keinen bescheid o.ä. bekommen? Was ist das für eine Forderung, wo du denkst, dass sie nicht tituliert ist?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb423774-57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Gegenfrage: Wieso denkst du, dass das nicht tituliert wurde? Keinen bescheid o.ä. bekommen? Was ist das für eine Forderung, wo du denkst, dass sie nicht tituliert ist?


Die Forderung ist von Januar und wird seitdem bezahlt. Daher auch kein Mahn/Vollstreckungsbescheid

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb423774-57):
Wie kann ich es verhindern, dass eine Zwangsversteigerung überhaupt beantragt wird


Indem man die doch recht geringe Forderung bezahlt z.B.

Berry

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

Auch ein akzeptierter Verwaltungsakt ist ein Titel.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119420 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von fb423774-57):
Daher auch kein Mahn/Vollstreckungsbescheid

Die braucht es da auch nicht, der Staat hat Sonderrechte.

Ein rechtskräftiger Bescheid ist auch ein Titel.



Zitat (von fb423774-57):
Wie kann ich es verhindern, dass eine Zwangsversteigerung überhaupt beantragt wird?

Am einfachsten in dem über die gesamte Summe eine entsprechende Rückzahlungsvereinbarung getroffen wird, in der steht, dass die Zwangsversteigerung nicht beantragt wird, wenn die Raten regelmäßig kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Daher auch kein Mahn/Vollstreckungsbescheid

Braucht es wie hier schon steht, auch nicht.
Deswegen nochmals die Frage: Was für eine Forderung ist das? Steuern? Gerichtskosten wegen einem angestrengten oder verlorenem Verfahren?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
fb423774-57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Daher auch kein Mahn/Vollstreckungsbescheid

Braucht es wie hier schon steht, auch nicht.
Deswegen nochmals die Frage: Was für eine Forderung ist das? Steuern? Gerichtskosten wegen einem angestrengten oder verlorenem Verfahren?


Es sind Gerichtskosten

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Die sind automatisch tituliert bzw. vollstreckbar. Dafür braucht es nicht nochmal einen gesonderten Verwaltungsakt o.ä.

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