Gestern erhielt ich das Schreiben vom Amtsgericht, dass auf meinen Anteil im Grundbuch eine Zwangssicherungshypothek liegt.
Es handelt sich um eine Forderung ( Landesjustizkasse), die aus insgesamt 4 Teilforderungen besteht, wovon nur 3 tituliert sind.
Die 4. Forderung ( nicht tituliert ) wird in regelmäßigen Raten abgezahlt.
Die gesamte Forderung beträgt 2800€, das Haus ist mit 152000€ durch die finanzierende Bank belastet.
Was bedeutet das nun für mich?
Ist es überhaupt zulässig, dass die Summe auch eine nicht titulierte Forderung enthält.
Wie wahrscheinlich ist bei dieser Summe eine Zwangsversteigerung?
Wie kann ich es verhindern, dass eine Zwangsversteigerung überhaupt beantragt wird?
Zwangssicherungshypothek- was nun?
19. September 2018
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Frage vom 19. September 2018 | 12:23
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangssicherungshypothek- was nun?
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#1
Antwort vom 19. September 2018 | 13:00
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Gegenfrage: Wieso denkst du, dass das nicht tituliert wurde? Keinen bescheid o.ä. bekommen? Was ist das für eine Forderung, wo du denkst, dass sie nicht tituliert ist?
#2
Antwort vom 19. September 2018 | 13:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGegenfrage: Wieso denkst du, dass das nicht tituliert wurde? Keinen bescheid o.ä. bekommen? Was ist das für eine Forderung, wo du denkst, dass sie nicht tituliert ist? :
Die Forderung ist von Januar und wird seitdem bezahlt. Daher auch kein Mahn/Vollstreckungsbescheid
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#3
Antwort vom 19. September 2018 | 14:44
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatWie kann ich es verhindern, dass eine Zwangsversteigerung überhaupt beantragt wird :
Indem man die doch recht geringe Forderung bezahlt z.B.
Berry
#4
Antwort vom 19. September 2018 | 16:50
Von
Status: Unbeschreiblich (38339 Beiträge, 13980x hilfreich)
Auch ein akzeptierter Verwaltungsakt ist ein Titel.
wirdwerden
#5
Antwort vom 19. September 2018 | 18:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119420 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatDaher auch kein Mahn/Vollstreckungsbescheid :
Die braucht es da auch nicht, der Staat hat Sonderrechte.
Ein rechtskräftiger Bescheid ist auch ein Titel.
ZitatWie kann ich es verhindern, dass eine Zwangsversteigerung überhaupt beantragt wird? :
Am einfachsten in dem über die gesamte Summe eine entsprechende Rückzahlungsvereinbarung getroffen wird, in der steht, dass die Zwangsversteigerung nicht beantragt wird, wenn die Raten regelmäßig kommen.
#6
Antwort vom 20. September 2018 | 09:52
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Zitat:Daher auch kein Mahn/Vollstreckungsbescheid
Braucht es wie hier schon steht, auch nicht.
Deswegen nochmals die Frage: Was für eine Forderung ist das? Steuern? Gerichtskosten wegen einem angestrengten oder verlorenem Verfahren?
#7
Antwort vom 20. September 2018 | 11:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Daher auch kein Mahn/Vollstreckungsbescheid
Braucht es wie hier schon steht, auch nicht.
Deswegen nochmals die Frage: Was für eine Forderung ist das? Steuern? Gerichtskosten wegen einem angestrengten oder verlorenem Verfahren?
Es sind Gerichtskosten
#8
Antwort vom 21. September 2018 | 06:20
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Die sind automatisch tituliert bzw. vollstreckbar. Dafür braucht es nicht nochmal einen gesonderten Verwaltungsakt o.ä.
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