Hallo ich habe ein Frage:
kann man eine ZH auf fremden Grundstück, also nicht Schuldner, eintragen lassen?
Folgender Fall:
A verkauft B Grundstück mit Haus.
Nutzen/Lasten am Tag der Beuurkundung.
Kaufpreisfälligkeit nach 6 Monaten.
B erhält Auflassungsvormerkung
B beauftragt Handwerker um am Haus Arbeiten durführen zu lassen (z.B. neuer Estrich)
B kann Handwerker nicht bezahlen.
1. Nun meine Frage, kann der Handwerker eine ZH auf den Grundstück eintragen lassen um sein Geld zu bekommen?
2. Steckt hier ein Risiko für A drin? (A hat ja den Handwerker nicht beauftragt)
Danke
Zwangssicherungshypothek?
11. August 2009
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Frage vom 11. August 2009 | 15:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangssicherungshypothek?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 11. August 2009 | 19:40
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung und erfordert einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Schuldtitel. Der Schuldner muß Eigentümer des Grundstücks sein. Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist, daß der Gläubiger und der Grundstückseigentümer als Schuldner in dem Titel oder der Vollstreckungsklausel bezeichnet sein müssen vgl. § 750 I ZPO
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