hallo zusammen, nach jahrelangem hin und her habe ich nun endlich einen Räumungstitel für meine Wohnung . Nächsten Monat am 18. soll die Zwangsräumung statt finden. Der Schuldner hat nun angedroht Vollstreckungsschutz zu beantragen. Wirklich Gründe hierfür, außer Ignoranz und Dummheit, sehe ich hier keine, aber man weiß ja nie. Zum einem wüßte ich gern bis wann genau der Antrag auf Räumunggschutz bei Gericht sein, in Fristenrechnern kommen hier zwei verschiedene raus, einmal der 4 und einmal der 5.10. Hier habe ich bestimmt was falsch eingegeben. Und zum anderen . kann mir jemand sagen ob der Antrag auf Vollstreckungsschutz innerhalb dieser zwei Wochen Frist geprüft wird oder ob sich die Zwangsräumung wieder verschieben wird.
ich bedanke mich bereits jetzt.
Viele Grüße
-- Editiert von JB1990 am 03.09.2018 17:05
Zwangsräumung Vollstreckungschutz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Spätestens wenn der GV die Zwangsräumung schriftlich angekündigt hat.
§ 765a Abs. 3 ZPO
:
Zitat:(3) In Räumungssachen ist der Antrag nach Absatz 1 spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Räumungstermin zu stellen, es sei denn, dass die Gründe, auf denen der Antrag beruht, erst nach diesem Zeitpunkt entstanden sind oder der Schuldner ohne sein Verschulden an einer rechtzeitigen Antragstellung gehindert war.
danke Bacelor, heisst also wenn du Zwangsräumung am Donnerstag 18.10. statt finden soll muss der Antrag auf Vollstreckungsschutz bis Donnerstag 04.10 23.59 Uhr und 59 dec bei Gericht sein? bis bis Mittwoch?
-- Editiert von JB1990 am 03.09.2018 18:17
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UM so eher der Antrag gestellt wird, um so eher hat man eine Entscheidung und der Druck fällt evtl. weg !!
das kann ich ja nicht beeinflussen. mir wurde nur vom schuldner angekündigt, dass mal einen Antrag auf vollstreckungsschutz stellen wird, und dies nach jahrelangem prozeßmarathon. ich hatte gehofft endlich mal ein ende zu finden. Aber vielleicht hab ich ja einmal glück und der antrag auf vollstreckungsschutz wird abgelehnt.
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