Zuschlag in der Zwangsversteigerung erhalten: Zinsen bis zum Verteiltermin

3. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
ImmoMakler
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Zuschlag in der Zwangsversteigerung erhalten: Zinsen bis zum Verteiltermin

Hallo!

Vermutlich kennt jeder, der schonmal an einer Zwangsversteigerung teilnimmt den Passus den der / die Rechtspfleger(in) dann sagt:

Zitat:
"Das Bargebot ist von dem Erwerber spätestens im Verteilungstermin zu bezahlen, es ist vom Zeitpunkt des Zuschlages an mit 4 % zu verzinsen. Die Verzinsungspflicht entfällt ab dem Zeitpunkt der Hinterlegung des Bargebots durch den Ersteher unter Verzicht auf Rücknahme. Entrichtet werden kann das Bargebot samt Bargebotszinsen ausschließlich durch Überweisung, so dass der Betrag der Gerichtskasse vor dem Verteilungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt."


Bei kleineren Objekten gehen ja viele Ersteher hin und nehmen das einfach mal als gegeben hin und überweisen das Bargebot + der bis zum Verteilungstermin errechneten Zinsen und gut ist. Da diese Zinsen bei größeren Objekten und einer gewissen Neigung mancher Amtsgerichte, Verteilungstermine auch mal 10 Wochen nach dem Zuschlag zu machen (und nicht 4-6) durchaus nennenswerte Summen ergeben, hätte ich doch mal ein paar Fragen zur allgemeinen Fortbildung, nämlich:

Wer bekommt diese Zinsen eigentlich ausbezahlt, die ich als Ersteher zahlen muss? Ich vermute doch mal, der / die Gläubiger?

Nun heißt es ja weiter gerne, dass man sich von der Pflicht zur Verzinsung befreien kann, indem man das Geld "unter Verzicht auf die Rücknahme" bei Gericht hinterlegt. Das ist wohl §49 ZVG . Leider wird da nie gesagt bis wann man das hinterlegt haben muss und ob dann die kompletten Zinsen entfallen oder aber nur für die Tage zwischen Hinterlegung und Verteiltermin.

Mal abgesehen davon, dass die Hinterlegung an sich so ihre Tücken hat erschließt sich mir die Logik nicht.

Dadurch dass ich als Ersteher das Geld bei Gericht hinterlege bekommen es die Gläubiger ja auch nicht früher als nach dem Verteilungstermin, oder? Wieso verzichten die dann auf ihre Zinsen?

Ich hoffe, die Frage ist klar geworden.

-- Editiert von ImmoMakler am 03.09.2018 15:34

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
grimlinghausen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nach meinem erfolgreichem Gebot ein Termin mit dem Rechtspfleger gemacht womit man schon in wenigen Tagen von den 4 Prozent Zinsen befreit war. Aber musste trotzdem über 6 Wochen warten für den formellen kram. Zinsen wie Gebühren sind meines wissen für die Justiz

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#2
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Die Zinsen sind normalerweis ab Tag des Zuschlages zu zahlen. Wie auch schon richtig erkannt, kann man sich von den Zinsen befreien (§ 49 Abs. 4 ZVG ). Hierbei ist aber zu beachten, dass man das Geld hinterlegen muss und die Rücknahme des Geldes ausgeschlossen werden muss (§ 376 Abs. 2 BGB ).
Hat man hingegen das Geld lediglich hinterlegt ohne Rücknahmeausschluss, fallen die vollen Zinsen an.

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#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat:
Leider wird da nie gesagt bis wann man das hinterlegt haben muss und ob dann die kompletten Zinsen entfallen oder aber nur für die Tage zwischen Hinterlegung und Verteiltermin.


Doch, das ergibt sich eigentlich alles aus dem was du ja schon selbst zitiert hast:
Die Verzinsungspflicht entfällt ab dem Zeitpunkt der Hinterlegung des Bargebots durch den Ersteher unter Verzicht auf Rücknahme.
Es bleibt also die Verzinsungspflicht von Zuschlag bis Hinterlegung.
Und bis wann man hinterlegt haben "muss": man muss ja nicht. Man "kann", ab Zuschlag bis Verteilungstermin.

Das Geld ist nicht für die Justiz, sondern wird im Verteilungsplan verteilt (also in der Regel an die Gläubiger).

Die Logik dahinter ist der Wunsch des Staates, durch diese Regelung dem Käufer die Möglichkeit geben frühzeitig zu leisten (also Zinsen zu sparen), so dass dieser nicht von der schnelligkeit der Gerichte (für Verteilungstermin) abhängig ist. Eigentlich nett.


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#4
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Eigentlich nett.
Ja, find ich auch...

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