Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund psychischer Erkrankung und Geschäftsunfähigkeit

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Partisanin
Status:
Beginner
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund psychischer Erkrankung und Geschäftsunfähigkeit

Hallo,

ich bin Bevollmächtigte für meinen Bruder, der aufgrund einer psychischen Erkrankung in den letzten Monaten nicht geschäftsfähig war und ist. Nun muss ich mithilfe eines nervenärztlichen Attestes einige Verträge für nichtig erklären und auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eines Zwangsvollstreckungsverfahren beantragen.

Das Amtsgericht des Mahnbescheids, gegen den versäumt wurde Widerspruch einzulegen ist nicht der Wohnort, also nenne ich es Amtsgericht XX.

Ich möchte gerne wissen, was der Unterschied bei einer Wiedereinsetzung im Widerspruchsverfahren und im Verwaltungsverfahren ist.

Muss ich da etwas besonderes beachten, oder einfach die Tatsachen schriftlich darlegen und das nervenärztliche Attest hinzufügen?

Muss ich im Antrag beim Amtsgericht XX auch einen Einspruch gegen die Forderung und den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung einlegen?

Die Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht am Wohnort ruht bestimmt während des Wiedereinsetzungsverfahrens?

Vielen Dank!

Diana

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