Vorpfändung

1. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
stefanv
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorpfändung

Guten Abend,

ich komme gerade von einer 3tägigen Dienstreise wieder und habe in meinem Postkasten eine Vorpfändung gefunden. Ich werde aus dieser nur nicht ganz schlau (Amtsdeutsch liegt mir einfach nicht).

Der Gläubiger ist ein Inkasso Unternehmen, meine ehemal. Bank ist Drittschuldner und ich bin der Schuldner. Das Inkasso Unternehmen hat am 08.11.11 die Unterlagen an den GV in meiner Stadt gesendet. Der örtl. GV hat das Ganze am 16.11.11 geprüft und beglaubigt und am Dienstag (29.11.11 ??? warum so spät) wurde mir das Schreiben zugestellt. Auf der Vorpfändung ist der Anspruch D (an Banken) angekreuzt.

Da ich von Dienstag früh bis vor knapp 2 Stunden dienstl. durch die Republik tingeln durfte, habe ich leider keine Möglichkeit vor Dienstag nächster Woche den örtl. GV zu kontaktieren.

Womit muss ich jetzt rechnen? Was hat es mit dem Drittschuldner auf sich? Ist mein Konto schon dicht oder sind die mtl. Abbuchungen für Miete / Strom möglich? Was wäre jetzt die beste Vorgehensweise? Ich kann den Betrag leider nicht auf einmal zahlen, müsste also in Raten loslegen.

Über eine kompetente Antwort würde ich mich sehr freuen, so dass ich wenigstens ersteinmal das Wochenende überstehen kann. Vielen dank im vorraus.

Liebe Grüße Stefan

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-- Editiert stefanv am 01.12.2011 21:15

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Eine Vorpfändung bedeutet, dass es der Bank nicht mehr erlaubt ist Dir irgendwelche Verfügungen auf dein Konto zu erlauben.

Der Drittschuldner ist hier die Bank, die praktisch "Schulden" bei Dir hat (weil Du ja ein Konto mit Guthaben bei ihr hast) und ist somit verpflichtet sämtliche Beträge, die Du bei der Bank verfügen kannst (meist ist es erstmal das normale Girokonto) einzubehalten.

Eine Vorpfändung ist nur einen bestimmten Zeitraum "gültig" so, dass bald die eigentliche Pfändung passieren wird; soll heißen, dass der pfändbare Anteil vom Konto an das Inkassobüro weitergeleitet wird, solange, bis die Forderung beglichen ist.
Der GV wird da nicht viel machen können, einzig und alleine der Gläubiger kann einer Aufhebung der Pfändung zustimmen, bzw. ein Gericht kann eine Pfändung ebenfalls aufheben, sofern es eine rechtl. Grundlage/Begründung dafür gibt. Der GV sorgt (erstmal) nur für die Zustellung des PfüB.
Als Single stehen Dir etwa 1030 Euro pro Monat als unpfändbarer Anteil zu.

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-- Editiert Albarion am 02.12.2011 05:20

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich muss mich nochmal kurz korrigieren:

Zum einen passiert noch keine Pfändung, die muss erst bei Gericht beantragt werden. Darüber wirst du aber zeitnah informiert - aufgrund der d. Vorpfändung meist binnen eines Monats (eine Vorpfändung ist ein dinglicher Arrest um die Ansprüche des Gläubgers zu sichern, und nicht vorher das Konto leer geräumt wird).
Zum anderen kann solltest Du überlegen dein Konto ggf. In ein P-Konto umwandeln zu lassen, oder ganz schnell die Schulden ausgleichen, denn es kann passieren, dass deine Bank Dir dein Kto. deswegen kündigen will.

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

So eine (Vor)Pfändung kommt ja nicht völlig unerwartet :-)

Setz dich mit deinen Schulden auseinander. Übrigens hat so ein Gerichtsvollzieher auch Telefon.

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3x Hilfreiche Antwort

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