Hallo, ich habe gegen meinen Exarbeitgeber einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, da er mir noch Lohn schuldet. Nach Rücksprache beim Gerichtsvollzieher teilte mir dieser mit, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu beantragen. Meine Frage ist, kann ich auch vorab, ohne Rechtsanwalt einen Antrag auf vorläufiges Zahlungsverbot einreichen, damit ich vorab schon mal das Konto still legen kann, bzw. von dort keine Zahlungen mehr abgeführt werden können. Ich habe gelesen, dass dies schneller geht, bin mir aber nicht sicher, ob ich das ohne Rechtsanwalt, selbständig bei Gericht einreichen kann.
Wie immer vielen Dank vorab
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Vorläufiges Zahlungsverbot Antrag
24. September 2013
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Frage vom 24. September 2013 | 21:29
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 10x hilfreich)
Vorläufiges Zahlungsverbot Antrag
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 25. September 2013 | 09:15
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Ja, kannst du. Das nennt sich dann Vorpfändung §845 ZPO
.
Insofern zum Gerichtsvollzieher gehen und auf §845 ZPO
hinweisen. Die Zeit bis der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss steht und zugestellt wird, ist damit überbrückt.
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