Vollstreckungsbescheid von Eos

23. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ragna123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 13x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid von Eos

Hallo!
Ich bin neu hier und brauche Hilfe.
Ich habe von EOS ein Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 97 bekommen.
EOS hat es von den Stadtwerken abgekauft.
1997 war auch ein Gerichtsvollzieher da,da ich zu dem Damaligen Zeitpunkt nicht gearbeitet habe,habe ich das unterschrieben
das ich es nicht Bezahlen kann.
Auf dem VB habe ich nichts von Zinsen sehen können.
Wie sieht es dann aus weil EOS für 4 Jahre Zinsen haben will.
Achja es stehen 2 Personen auf dem VB als Gesammtsuldner.
Da steht 4% Zinsen auf 533,57 DM vom 1.10-4.12.96 =3,70 DM das steht bei Zinsen,Bezeichnung der Nebenforderung

-- Editiert von Ragna123 am 23.02.2018 18:24

-- Editiert von Moderator am 06.03.2018 10:52

-- Thema wurde verschoben am 06.03.2018 10:52

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24 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Zinsen zwischen 1997 (also ab Titel) bis 31.12.2014 sind verjährt. Zinsen gibt es nur für das, was im Titel steht und für die Zeit vom 1.1.2015 bis heute. Im Titel sollte normalerweise ein Satz stehen, was für Zinsen auflaufen.

Zitat:
Achja es stehen 2 Personen auf dem VB als Gesammtsuldner.

Gesamtschuldner bedeutet, dass der Gläubiger sich aussuchen darf, bei wem es die Hand aufhält. Weder hat man Anspruch nur die Hälfte zu bezahlen noch Anspruch, dass der Gläubiger es woanders probiert. Man muss sich anschließend selbst drum kümmern, es vom anderen Schuldner ggf. anteilig zurück zu bekommen.

Auf jeden Fall mit dem anderen Schuldner absprechen, ob er schon mal was bezahlt hatte. Denn 2 Schuldner als Gesamtschuldner bedeutet ja nicht, dass das Inkasso bzw. der Gläubiger das Geld doppelt bekommen dürfen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ragna123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 13x hilfreich)

Guten Tag
Vielen dank für die schnelle Antwort.Leider habe ich das Problem das ich weiß wer das ist aber nicht weiß wo er Wohnt.

in o. g. Forderungssache erteilen wir Ihnen folgende Abrechnung:

Hauptforderung EUR 272,81
Bisherige Kosten/
Mahnkosten der Auftraggeberin EUR 2,56
Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten) EUR 107,00
Kontoführungsvergütung EUR 18,00
Anwaltsgebühren / Verfahrensvergütung EUR 18,00
Gerichts-/Vollstreckungskosten EUR 39,47
Zinsen gem. § 288 I BGB p. a. bis 14.02.2018 EUR 59,50
abzgl. seit dem 07.02.2013
geleistete Zahlungen EUR 0,00
Gesamtbetrag EUR 517,34
zzgl. weiterer 4,000 % Zinsen p. a. auf die jeweils
restliche Hauptforderung.

Das ist die Abrechnung von EOS ich bin der Meinung das die nicht in ordnung ist aber ich weiß nicht genau.
Desweiteren verlangen die eine Rate von 232,00 Euro.
Ich habe denen mehrfach geschrieben das ich die hohe Rate nicht bezahlen kann da ich in Scheidung lebe und an das Gericht bezahle.Die haben geschrieben das ich die vereinbarte Rate nicht bezahlt habe und leiten dann andere Schritte ein.Ich habe diese hohe Rate aber nicht mit denen Vereinbart.
Was kann ich da noch machen?ich will das ja Bezahlen in Raten

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich da noch machen?

Vorläufig exakt nichts. Du kannst es nicht bezahlen. Punkt. Ich verweise für Details zu dieser Frage mal auf meine Homepage, auch wenn sie noch nicht fertig ist: http://www.inkasso-faq.de/#!/faq/aAeH

Die Zinsen sind für 4% zu hoch. Die Kontoführungsgebühren sind so auch sicherlich nicht erlaubt. Und 107€ Inkassogebühren klingt nach Unfug. Die Frage ist, was davon im Titel schon drin steht. Ich würde denen schreiben "Wertes Inkasso. Es ist egal, ob sie eine höhere Forderung wollen, das funktioniert nicht. Wie ich schon mitgeteilt habe, gibt es weitere Schulden und bei Vollstreckungsmaßnahmen o.ä. wäre die Privatinsolvenz die logische Konsequenz. Sie wollen mir zudem bitte umgehend eine detaillierte Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges zusenden, damit ich das alles prüfen kann. Insbesondere die vom Gesetz her unzulässigen Inkassogebühren oder die aus meiner Sicht teilweise verjährten Zinsen. Darüber hinaus wollen Sie mir zu den weiteren Kosten (Gerichts-/Vollstreckungskosten) Rechnungsbelege zusenden. Sollte Geld übrig sein, werde ich Ihnen das zur Verrechnung auf die Hauptforderung überweisen. Einer Einigungsgebühr stimme ich ausdrücklich nicht zu. Ich werde mich mit dem zweiten Schuldner XYZ nun in Verbindung setzen und abstimmen, ob es bereits Zahlungen gibt, die sie hier verschweigen."

Parallel würde ich versuchen, den anderen Schuldner ausfindig zu machen. Denn manchmal versuchen Inkassos nach so langer Zeit sich doppelt befriedigen zu lassen. Auf der anderen Seite: Wenn du das nun bezahlst, wäre es nur fair, dass der andere Schuldner bescheid weiß, damit er sich den Titel ebenfalls aushändigen lassen kann sobald es abbezahlt ist.
Frage beim Meldeamt bei der letzten bekannten Adresse, wohin der andere Schuldner gezogen ist.

-- Editiert von mepeisen am 24.02.2018 06:51

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ragna123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 13x hilfreich)

Guten Tag
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe den anderen Schuldner ausfinding gemacht und ihm schon angeschrieben,mal sehen was er dazu sagt.

Sie haben die vereinbarte Rate in Höhe von EUR 232,00 nicht gezahlt.
Die getroffene Vereinbarung bleibt nur bestehen, wenn Sie bis zum 04.03.2018 zahlen,
- Ansonsten wird die gesamte Restschuld sofort fällig.
- Eine vorliegende Abtretung kann eventuell zum Einsatz kommen.
Das habe ich bekommen von denen ich habe diese Vereinbarung nicht gemacht.
Und das kam gestern
wir bedanken uns für die Information über Ihre finanzielle Lage.
Übersenden Sie uns bitte noch eine Kopie Lohnabrechnung.
Wie wollen die so rausbekommen wieviel ich noch zum Leben habe?
Außerdem bekommen die dadurch die Adresse meines Arbeitgebers und versuchen vieleicht eine Lohnpfändung durzusetzen.
Ps.. Ich würde ja gerne eine Kopie von den VB als Anhang reinstellen,keine Ahnung ob es hier geht.
Mfg

-- Editiert von Ragna123 am 24.02.2018 07:41

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Natürlich hast du keine Vereinbarung gemacht. Die wollen halt schauen, dass sie mehr Geld rausschlagen. insbesondere solche Rateneinigungsgebühren.
Wäre bei dir via Pfändung denn etwas zu holen bzw. bist du über der Freigrenze oder darunter?
Wie hoch sind deine gesamten Schulden derzeit?

Zitat:
Ich würde ja gerne eine Kopie von den VB als Anhang reinstellen,keine Ahnung ob es hier geht.

Nein. Das müsstest du auf anderen Webseiten hochladen und dann hier verlinken. Bitte vorher mit Grafikprogramm alle personenbezogenen Daten und Aktenzeichen entfernen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ragna123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 13x hilfreich)

Auf den Beschluß für die Scheidung weil ich ja Verfahrenskostenbeihilfe beantragt habe,steht verbleibenes Einkommen gerundet 418,00 Euro.
Ich kennen mich da nicht aus auf andere Webseiten was hochladen.Welche könnt ihr mir empfehlen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Google mal nach "Builder uploaden".

Zitat:
steht verbleibenes Einkommen gerundet 418,00 Euro.

Wenn du Netto nur 418€ verdienst (es zählt das, was im Lohnzettel als netto steht...), bist du weit unter den Pfändungsgrenzen. Dann können die dagegen nichts tun, dass du nicht so viel bezahlen kannst.

-- Editiert von mepeisen am 24.02.2018 11:15

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ragna123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 13x hilfreich)

Das ist der VB
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=d7901d-1519468447.jpg

1661,00 Euro ist mein Netto mit alle abzüge habe ich 418,00 Euro

-- Editiert von Ragna123 am 24.02.2018 11:38

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was für Abzüge sind das? Bist du jemandem unterhaltspflichtig? Kids? Ehepartner?

Zitat:
Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten) EUR 107,00
Kontoführungsvergütung EUR 18,00
Anwaltsgebühren / Verfahrensvergütung EUR 18,00

Da von diesen drei Posten nichts auf dem Vollstreckungsbescheid steht, wären die vorläufig vollständig zu streichen.

Zitat:
Gerichts-/Vollstreckungskosten EUR 39,47

Auf dem VB stehen nur 25 DM Gerichtskosten. Der Rest könnte der damalige Auftrag des Gerichtsvollziehers sein.

Den Text würde ich also noch anpassen und dann mal abwarten, wie sie reagieren. Derweil ggf. mal zusammensparen (ohne Miete usw. gefährden) um das ggf. komplett zu bezahlen:
---
Wertes Inkasso. Ihre Ratenzahlungsangebot ist utopisch und unmöglich zu bezahlen. Sie werden mir nunmehr eine korrigierte Forderungsaufstellung vorlegen:
- Die Kontoführungskosten weise ich als frei erfunden zurück
- Die Inkassogebühren weise ich als frei erfunden zurück (hierzu steht nichts im Titel)
- Die Anwaltsgebühren weise ich als frei erfunden zurück (hierzu steht nichts im Titel)
- Die Gerichtskosten/Verfahrenskosten weise ich als teilweise frei erfunden zurück (im Titel stehen nur 12,78€ bzw. 25 DM)
- Die Zinsen weise ich als größtenteils verjährt zurück.
Sollten Sie weitere Kosten geltend machen, erwarte ich die Vorlage eines Rechnungsnachweises des Gerichts u.ä.
Bei Weigerung, die Korrekturen binnen 14 Tagen vorzulegen, werde ich meinerseits auf ihre Kosten einen Anwalt hin zu ziehen und den gerichtlichen Weg beschreiten.
---

Frage an dich: Könntest du denn schätzungsweise 300 - 350€ aufbringen? Viel mehr sehe ich nicht als durchsetzbar.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ragna123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja die 300-350 Euro könnte ich aufbringen auf einmal.Ich will mich nur nicht über den Tisch ziehen lassen von denen.
Ich habe den Text so wie er da steht an EOS geschickt.Jetzt mal abwarten was die machen.
Auf jeden Fall werde ich davon berichten.
Nochmals vielen Dank für die Hilfe

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ragna123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Leute
Das habe ich Heute Bekommen ist doch wieder nicht richtig oder?
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=74ddf0-1519992269.jpg
http://www.-.eu/show.php?file=017d1b-1519992391.jpg
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=e3254d-1519992421.jpg
Was kann ich jetzt machen?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sind einige nichtdurchsetzungsfähige Märchengebühren dabei !
Warum versucht Ihr nicht einen Vergleich auszuhandeln ?
Wie ist Euer score ? Gab es in dieser Angelegenheit schon mal Vollstreckungsversuche und falls ja : Fruchtlos ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ragna123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja Vollstreckungsversuche gab es 1997 wie lande EOS den Titel hat weiß ich nicht.
Damals war ich Arbeitslos und es gab nix für den Gerichtsvollzieher.
Einen Vergleich habe ich ncht ausgehandelt ich kennen mich mit sowas nicht aus.


-- Editiert von Ragna123 am 02.03.2018 13:39

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Ragna123):
Ja die 300-350 Euro könnte ich aufbringen auf einmal.


Dann würde ich die 316,75 Euro + Zinsen ab 01.01.15 (ausrechnen) mit eindeutigem Verwendungszweck zahlen und die Herausgabe des entwerteten Titels fordern. Per Einschreiben mit Fristsetzung, und Rest der Forderung zurückweisen. Nach Fristablauf Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die 316,75€ stimmen ja auch nicht. Da ist Zeug dabei, was nicht auf dem Titel steht.

Ich würde das nun anders machen: Ich würde Beschwerde ans Aufsichtsgericht senden.
Ich schaue mir das nachher nochmal in Ruhe an. Aber natürlich ist deren neuerliche Aufstellung erneut Unfug.
Ggf. bringt es etwas, sich beim Aufsichtsgericht zu beschweren. Die frei erfundenen Inkassogebühren ohne Begründung über das RVG von 2013 sind schon kurios. Ich würde mich beschweren und das Gericht bitten, bei denen doch mal nachdrücklich dafür zu sorgen, dass sie aufhören mit frei erfundenen Gebühren.
Und sie haben immer noch angebliche Gerichtsgebühren erfunden, die nirgendwo auf dem VB zu finden sind.

Die Beschwerde beim Aufsichtsgericht kostet nur Briefporto und ganz ehrlich: Wenn ich schon einen Brief schreibe, dann doch gleich eine Beschwerde statt nochmals mit denen zu diskutieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ragna123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Beschwerde hört sich gut an.
Aber wie und was ich schreiben soll weiß ich nicht,ich habe echt 0 Ahnung von sowas.
Ich will mich ja auch nicht über den Tisch ziehen lassen und ich bin echt Dankbar für eure Hilfe.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde das so schreiben.
Allerdings habe ich parallel mal den Inkassowatch gefragt, ob der Fall für sie interessant ist. Ggf. kommt man dann direkt mit einem versierten Anwalt und einer Vollstreckungsabwehrklage weiter. Das würde die dann wenigstens teuer zu stehen kommen ;-)
Wenn du magst, kannst du mal noch ein zwei Tage warten, bis die antworten und dann könnt ich gerne den Kontakt herstellen.

-----

Wertes Gericht. Hiermit beschwere ich mich über Inkasso ABC.
Unter Aktenzeichen ABC möchte es bei mir eine Forderung eintreiben. Dies basiert auf einem Vollstreckungsbescheid.
Im Rahmen der Forderungsaufstellung hat das Inkasso nun
1. Gerichtsgebühren von 26,69€ frei erfunden, die gar nicht im Titel stehen.
2. Inkassogebühren von zwei mal 45€ erfunden, die nicht im Titel stehen und nicht über das RVG begründet werden können
3. Adressermittlungskosten einberechnet von 2 mal 8€, die nicht per Rechnung nachgewiesen werden
4. Gebühren für "Ankündigung Zwangsmaßnahmen und nicht weiter über das RVG begründete Pauschalen im Februar 2017 eingerechnet, obwohl es diese Maßnahmen meinem Wissen nach gar nicht gab.
5. Frei erfundene Pauschalen namens "Kontoführungsgebühren" in 2018 errechnet. Hierfür gibt es keinerlei Gesetzesgrundlage.
6. Gleich doppelt eine Einigungsgebühr im Januar 2018 eingerechnet, obwohl es weder eine Einigung gibt noch die weiteren Voraussetzungen gemäß ZPO und RVG erfüllt sind.
Es erschließt sich insbesondere nicht, wieso die Inkassokosten und Adressermittlungskosten am selben Tag doppelt angefallen sein sollen.
Ich bitte Sie, diesen Fall genau zu untersuchen und dem Inkasso insbesondere das Erheben frei erfundener Gebührenpositionen wie "Kontoführungsgebühr" jenseits des RVG dauerhaft zu verbieten mit Androhung der Entzug der Lizenz bei dauerhaftem Verstoß.
Gemäß meiner Recherche waren solche Gebührenpositionen noch nie erlaubt. Und das Inkassobüro weiß sicherlich, dass es hier verbotene und frei erfundene Gebührenpositionen einfordert. Zudem gibt es keine RVG-Gebührenposition, die bei einer bereits titulierten Forderung "Inkassogebühren" rechtfertigt. Es gibt auch keine Möglichkeit, eine Einigungsgebühr zu erheben, wenn es weder eine Einigung gab noch ich ausdrücklich schriftlich der Übernahme solch einer Gebühr zugestimmt habe.
Meinen Hinweis, die Forderungsaufstellung zu bereinigen, wurde vom Inkasso ignoriert. Sie möchten bitte über die Einhaltung des RVG und der Rechtsordnung wachen. Das Inkasso stört hier ganz empfindlich den Rechtsfrieden und versucht sich illegitim selbst zu bereichern.

-- Editiert von mepeisen am 03.03.2018 23:32

-- Editiert von mepeisen am 03.03.2018 23:34

Signatur:

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#18
 Von 
Ragna123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank schon mal.
Warten kann ich noch.
Da steht im Brief
Sie erhalten beiliegend eine Kopie einer weiteren Forderungsaufstellung zum weiteren Verbleib bei Ihnen
mit der Bitte um
-Erlrdigung
-Kenntnisnahme
-Veranlassung
-Stellungsnahme
bis zum 20.03.2018

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ragna123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank schon mal.

Da steht im Brief
Sie erhalten beiliegend eine Kopie einer weiteren Forderungsaufstellung zum weiteren Verbleib bei Ihnen
mit der Bitte um
-Erlrdigung
-Kenntnisnahme
-Veranlassung
-Stellungsnahme
bis zum 20.03.2018

Zitat (von mepeisen):
Wenn du magst, kannst du mal noch ein zwei Tage warten, bis die antworten und dann könnt ich gerne den Kontakt herstellen.

Das ist echt nett,ich warte noch ein paar Tage ist kein Problem.Mal sehen was da denn rauskommt.Der Kontakt kann dann auch selbstverständlich hergestellt werden.

Das mit dem Zinsen könnte mann dem Gericht auch schreiben wenn es dazu kommt oder?

-- Editiert von Ragna123 am 04.03.2018 11:48

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Das mit dem Zinsen könnte mann dem Gericht auch schreiben wenn es dazu kommt oder?

Ajo. Ich melde mich, denke dass direkt Montag eine Antwort kommt.

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#21
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

:forum:

(Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ragna123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 13x hilfreich)

Seit 1997 nichts von Zwangsvollstreckung oder so

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Die 316,75€ stimmen ja auch nicht. Da ist Zeug dabei, was nicht auf dem Titel steht.


Ist aber plausibel, wenn auch der GV mal aktiv war.

Zitat (von Ragna123):
1997 war auch ein Gerichtsvollzieher da

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das mag ja sein, dass dies die GV-Kosten waren. Das habe ich ja auch weiter oben schon mal vermutet (Beitrag #9).

Aber wild rumspekulieren muss man nicht. Die haben das als Gerichtskosten eingebucht und so als sei das tituliert. ist es faktisch aber nicht. Und wenn sie eine Korrektur verweigern geht man meiner Meinung nach einfach von dem aus, was man vorliegen hat.

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