Vollstreckungsbescheid trotz Zahlung / Teilzahlung. Wie verhalten ? Widersprechen ?

7. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb369820-13
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid trotz Zahlung / Teilzahlung. Wie verhalten ? Widersprechen ?

Guten Tag

Ich befinde mich in folgender Situation.

Ich habe 2 Mahnbescheide, gleichzeitig aber unabhängig von einander erhalten.
(2 verschiedene Gläubiger, Gerichte, Prozessbevollmächtigte )

Beide Forderungen sind berechtigt.

Forderung A: 1x zu einer HF von ca. 200€
Forderung B: 1x zu einer HF von ca. 650€

Zum Zeitpunkt als Ich die Mahnbescheide erhielt konnte ich das Geld noch nicht aufbringen.





(Knapp 2 Wochen später)
Kurz vor/oder am Tag des verstreichens der Frist habe ich zu beiden Mahnbescheiden den Widerspruch zur Nebenforderung abgeschickt.
Bei Forderung A waren das zusätzliche 72€ für "Anwaltsvergütung".( meiner Meinung nach nichts anderes als Inkasso )
Bei Forderung B waren das 124€ "Inkassokosten" + 124€ "Anwaltsvergütung" ( das Inkassobüro hat einen Anwalt beauftragt )

Den HF, Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten (32€), Mahnkosten, Auskünfte, Zinsen habe ich bei beiden Mahnbescheiden NICHT widersprochen.

Gleichzeitig habe ich noch am selben Tag die Forderung A komplett überwiesen.
Für Forderung B fehlten mir zu diesem Zeitpunkt (selbst für eine Teilzahlung) immer noch die Mittel.





Einige Zeit später ( vielleicht 1-2 Wochen )
habe ich zu beiden Mahnbescheiden einen Vollstreckungsbescheid erhalten.
In beiden Vollstreckungsbescheiden steht auch drinnen das ich den oben genanten Nebenforderungen widersprochen habe.

Zusätzlich hatte ich noch einen Brief des Prozessbevollmächtigten aus Forderung A bekommen in dem ich da drauf hingewiesen wurde das noch etwas über 20€ fehlen.
Ich gehe davon aus das ich die Überweisung zu spät ausgeführt hatte, der Vollstreckungsbescheid "eingeleitet" wurde und dies nun die Kosten dafür sind.




Gestern ( etwa 2 Wochen ) nach Erhalt der Vollstreckungsbescheide
habe ich den Fehlenden Betrag zu Forderung A (die etwas über 20€) überwiesen,
so wie eine Teilzahlung zu Forderung B (600€ von 790€(insgesamt))
Im Verwendungszweck zur Forderung B habe ich zusätzlich vermerkt "Teil 1 von 2 Rest folgt", damit der Prozessbevollmächtigte bescheid weiss.
Den Rest aus Forderung B überweise ich mitte nächster Woche.


Meine Frage ist nun:

Die Forderung A ist jetzt komplett beglichen.
Was mache ich mit dem Vollstreckugnsbescheid ? Muss ich da drauf noch irgendwie reagieren ?


Gleiches gilt für Forderung B
Den größten Teil habe ich überwiesen, den Rest werde ich mitte nächster Woche überweisen.
Muss ich angst haben das bis dahin jemand vor meiner Wohnung steht oder gar in meiner Abwesenheit in sie eindringt ?
Muss oder sollte ich auf den Vollstreckungsbescheid noch irgendwie reagieren ?


Vielen dank im voraus schon mal für eure Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich gehe davon aus das ich die Überweisung zu spät ausgeführt hatte, der Vollstreckungsbescheid "eingeleitet" wurde und dies nun die Kosten dafür sind.

Wäre rein rechnerisch auch durchaus logisch, sofern man mal von einem Anwalt ausgeht. Der bekommt je nach Streitwert eine Vergütung für das Beantragen des VB und wenn es sich zeitlich überschnitten hat, geht das leider zu deinen Lasten. Insofern würde ich also die fehlenden 20€ für A überweisen (was du bereits gemacht hast) und nun vom Anwalt den entwerteten Titel verlangen. Damit wäre der Fall erledigt.

Zitat:
Muss ich angst haben das bis dahin jemand vor meiner Wohnung steht oder gar in meiner Abwesenheit in sie eindringt ?

So schnell passiert da normalerweise nichts. Zwar muss der Gläubiger nicht auf die zweite Zahlung warten, aber selbst wenn: Sollte der GV unangekündigt auftauchen, lässt man ihn herein, bespricht mit ihm die Situation. Wenn du dann eins zwei Wochen später den Rest bezahlen kannst, wird der GV normalerweise nicht viel tun. Der hat normalerweise immer etwas Spielraum, wenn er auch angesichts der Teilzahlungen sieht, dass wirklich Geld fließen wird. Und wirklich teuer wird es auch nicht.

Sollte der GV dich nicht antreffen bzw. ihm niemand aufmachen, hinterlässt er einen Zettel. Die Wohnungsöffnung kommt so schnell nicht.

Und auch hier: Sobald bezahlt, den entwerteten Titel verlangen. Hinsichtlich der sowieso verbotenen Kostendopplung aus Inkasso- und Anwaltskosten: Du musst nur das bezahlen, was du anerkannt hast. Wenn sie Nachschlag wollen, müssten sie klagen. Ob das jemals passieren wird, gerade auch weil sie die Kostendopplung sowieso um die Ohren gehauen bekommen...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb369820-13
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok das war sehr hilfreich, danke sehr. :)

Auch das ich einen entwerteten Titel verlangen sollte, wusste ich nicht.
Kommt der entwertete Titel in der Regel von selber ?
Wenn ja, wie lange sollte ich warten bis ich Ihn verlange ?

Wie verlange ich Ihn am besten ?

Telefonisch ? (ungerne)
per Post ?
als einschreiben ? vermutlich!, oder ?

Danke sehr.

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