Hallo,
Ich hätte morgen einen Termin zur Vermögensauskunft, den ich aufgrund eines anderen Termins nicht wahrnehmen kann. Den GVZ hat das aber nicht interessiert. Er meinte nur "Ist kein Grund fernzubleiben. Wenn Sie nicht erscheinen, dann trage ich Sie ins Schuldnerverzeichnis ein." Einen neuen wollte er mir deswegen nicht geben. Bevor Fragen aufkommen: Den anderen Termin hatte ich schon VOR der Vermögensauskunft. Kann ich leider nicht absagen. Und normalerweise geht ja dann auch auf Antrag des Gläubigers ein Haftbefehl mit raus.
Jetzt hab ich natürlich Bammel davor, dass der GVZ direkt morgen mit der Polizei antanzt. Meine Fragen:
1. Kriegt der GVZ den Haftbefehl so schnell?
2. Werde ich wirklich direkt mit der Polizei besucht oder gibt der GVZ nochmals einen letzten Termin bevor es dazu kommt?
Kann man sich eigentlich irgendwo beschweren? Oder hab ich halt Pech gehabt?
Vermögensauskunft - Kann Termin nicht wahrnehmen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Den GVZ hat das aber nicht interessiert. Er meinte nur "Ist kein Grund fernzubleiben. Wenn Sie nicht erscheinen, dann trage ich Sie ins Schuldnerverzeichnis ein."
Und damit hat er natürlich Recht.
Zitat:Kann ich leider nicht absagen
Doch. Das kannst du.
Du willst es nur nicht.
Was ist das denn, was dir wichtiger ist, als die Vermögensauskunft?
Zitat:1. Kriegt der GVZ den Haftbefehl so schnell?
Das kann schon relativ fix gehen, ja.
Zitat:2. Werde ich wirklich direkt mit der Polizei besucht oder gibt der GVZ nochmals einen letzten Termin bevor es dazu kommt?
Du wirst bestimmt nochmal Gelegenheit bekommen. Dass es aber erst zum Haftbefehl kam, steht beispielsweise dann auch erst mal in der Schufa so drin.
Zitat:Kann man sich eigentlich irgendwo beschweren?
Nö. Du hast diesen Termin wahrzunehmen. Sonst würde sich ja jeder ständig mit Ausreden um diesen Termin drücken. Mag sein, dass du wirklich einen Konflikt hast, dann ist das blöd, ja. Aber dann lebe auch mit den Konsequenzen.
Grundsätzlich gilt: Deine Termine, Dein Problem
Ausnahmen gibt es wenn es grob unbillig wäre, wie z.B. die eigene Hochzeit oder eine Beerdigung naher Familienangehöriger.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Geh doch einfach in die nächste Sprechstunde des Gerichtsvollziehers und gib dann die Auskunft ab. So schnell geht das mit dem Haftbefehl auch wieder nicht.
ZitatKann ich leider nicht absagen. :
Die Liste der Termine, die man nicht absagen KANN ist äußerst gering.
Ladung zu einer Gerichtsverhandlung würde mir da einfallen.
Dann ist die Liste aber auch schon fast beendet.
Es mag noch ein paar Sachen geben, bei denen ein Gerichtsvollzieher Entgegenkommen zeigt. Ein einfaches "hab einen anderen Termin" reicht aber nun einmal nicht.
Die Ladung des GV kam ja nicht aus dem Nichts. Schon vorher gab es mindestens ein Schreiben und einen/mehrere Versuche, Dich zu erreichen. Klar haben die GV da den Papp auf, wenn der Schuldner mit müden Ausreden ankommt.
Wie hier schon gesagt wurde, geh während der Sprechstunde dort hin, um freiwillig die Vermögensauskunft abzugeben. Spart Kosten.
Und nein, Dich holt sonst nicht die Polizei..
ZitatGeh doch einfach in die nächste Sprechstunde des Gerichtsvollziehers und gib dann die Auskunft ab. So schnell geht das mit dem Haftbefehl auch wieder nicht. :
Sicherlich haben auch die anderen Recht mit dem was sie so schreiben, aber das hier ist ein adäquater Rat den ich beherzigen würde.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten