Vermögensauskunft - Kann Termin nicht wahrnehmen

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gaze
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermögensauskunft - Kann Termin nicht wahrnehmen

Hallo,

Ich hätte morgen einen Termin zur Vermögensauskunft, den ich aufgrund eines anderen Termins nicht wahrnehmen kann. Den GVZ hat das aber nicht interessiert. Er meinte nur "Ist kein Grund fernzubleiben. Wenn Sie nicht erscheinen, dann trage ich Sie ins Schuldnerverzeichnis ein." Einen neuen wollte er mir deswegen nicht geben. Bevor Fragen aufkommen: Den anderen Termin hatte ich schon VOR der Vermögensauskunft. Kann ich leider nicht absagen. Und normalerweise geht ja dann auch auf Antrag des Gläubigers ein Haftbefehl mit raus.

Jetzt hab ich natürlich Bammel davor, dass der GVZ direkt morgen mit der Polizei antanzt. Meine Fragen:

1. Kriegt der GVZ den Haftbefehl so schnell?
2. Werde ich wirklich direkt mit der Polizei besucht oder gibt der GVZ nochmals einen letzten Termin bevor es dazu kommt?

Kann man sich eigentlich irgendwo beschweren? Oder hab ich halt Pech gehabt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Den GVZ hat das aber nicht interessiert. Er meinte nur "Ist kein Grund fernzubleiben. Wenn Sie nicht erscheinen, dann trage ich Sie ins Schuldnerverzeichnis ein."

Und damit hat er natürlich Recht.

Zitat:
Kann ich leider nicht absagen

Doch. Das kannst du.
Du willst es nur nicht.
Was ist das denn, was dir wichtiger ist, als die Vermögensauskunft?

Zitat:
1. Kriegt der GVZ den Haftbefehl so schnell?

Das kann schon relativ fix gehen, ja.

Zitat:
2. Werde ich wirklich direkt mit der Polizei besucht oder gibt der GVZ nochmals einen letzten Termin bevor es dazu kommt?

Du wirst bestimmt nochmal Gelegenheit bekommen. Dass es aber erst zum Haftbefehl kam, steht beispielsweise dann auch erst mal in der Schufa so drin.

Zitat:
Kann man sich eigentlich irgendwo beschweren?

Nö. Du hast diesen Termin wahrzunehmen. Sonst würde sich ja jeder ständig mit Ausreden um diesen Termin drücken. Mag sein, dass du wirklich einen Konflikt hast, dann ist das blöd, ja. Aber dann lebe auch mit den Konsequenzen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

Grundsätzlich gilt: Deine Termine, Dein Problem

Ausnahmen gibt es wenn es grob unbillig wäre, wie z.B. die eigene Hochzeit oder eine Beerdigung naher Familienangehöriger.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Geh doch einfach in die nächste Sprechstunde des Gerichtsvollziehers und gib dann die Auskunft ab. So schnell geht das mit dem Haftbefehl auch wieder nicht.

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Gaze):
Kann ich leider nicht absagen.


Die Liste der Termine, die man nicht absagen KANN ist äußerst gering.

Ladung zu einer Gerichtsverhandlung würde mir da einfallen.

Dann ist die Liste aber auch schon fast beendet.

Es mag noch ein paar Sachen geben, bei denen ein Gerichtsvollzieher Entgegenkommen zeigt. Ein einfaches "hab einen anderen Termin" reicht aber nun einmal nicht.

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#5
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Die Ladung des GV kam ja nicht aus dem Nichts. Schon vorher gab es mindestens ein Schreiben und einen/mehrere Versuche, Dich zu erreichen. Klar haben die GV da den Papp auf, wenn der Schuldner mit müden Ausreden ankommt.

Wie hier schon gesagt wurde, geh während der Sprechstunde dort hin, um freiwillig die Vermögensauskunft abzugeben. Spart Kosten.

Und nein, Dich holt sonst nicht die Polizei..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Geh doch einfach in die nächste Sprechstunde des Gerichtsvollziehers und gib dann die Auskunft ab. So schnell geht das mit dem Haftbefehl auch wieder nicht.


Sicherlich haben auch die anderen Recht mit dem was sie so schreiben, aber das hier ist ein adäquater Rat den ich beherzigen würde.

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