Titulierung sinnvoll bzw. überhaupt möglich?

20. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Danny_Smith
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Titulierung sinnvoll bzw. überhaupt möglich?

Moin zusammen,

ich möchte gerne mal Meinungen / Ideen zu folgendem Problem einholen:

Sachverhalt:
Firma X (GmbH) teilt ihren Kunden mit, dass sie zahlungsunfähig ist und kündigt die Beantragung einer Insolvenz an und fordert die Gläubiger auf, auf kostenintensive Beitreibungsmaßnahmen zu verzichten.

Ein Gläubiger fordert die Geschäftsführerin auf, nach Entscheidung des Gerichts unaufgefordert den Treuhänder zu benennen, damit die Forderungen dort zur Insolvenztabelle angemeldet werden können und erklärt den vorübergehenden Verzicht auf kostenauslösende Maßnahmen (z.B. Mahnbescheid), der im Falle einer Insolvenz ja eh keinen Mehrwert brächte.

Die Geschäftsführerin stellt Insolvenzantrag, das Insolvenzgericht weist diesen jedoch per Beschluss ab und erlegt der Geschäftsführerin als Antragsstellerin die Kosten des Verfahrens auf.
Von der Geschäftsführerin gehen keine Informationen mehr an die Gläubiger, die Rückfrage beim Insolvenzgericht bewirkte aber, dass der Beschluss zur Information übersandt wurde, daher hat der Gläubiger überhaupt erst Kenntnis von der Einstellung des Verfahrens erhalten.

Wie sollte man sich als Gläubiger nun verhalten, wenn die Firma sich in Schweigen hüllt?

--> Einen vollstreckbaren Titel durch Mahnbescheid / VB bzw. Klage vor dem Amtsgericht erwirken? An der Zahlungsunfähigkeit hat sich ja nichts geändert, es ist natürlich nun sehr suspekt, ob die behauptete Zahlungsunfähigkeit überhaupt vorliegt, denn die Abweisung des Insolvenzantrages muss ja auch einen Hintergrund haben. Zum Anderen könnte das Insolvenzverfahren ja dennoch zum Tragen kommen, denn der Abweisungsbeschluss könnte durch die GmbH ja auch noch angegriffen werden, in diesem Falle würde das gerichtliche Mahnverfahren ja sofort ins leere laufen und die Gläubiger blieben auf den Kosten für das Mahnverfahren sitzen...

Hat der Schuldner keine Pflicht, sich hier zu erklären und das weitere Procedere darzulegen?

Liebe Grüße und vielen Dank
Danny

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ist vom Gericht ein Grund genannt worden? Eine Ablehnung mangels Masse bedeutet, dass gar nichts mehr da ist und nicht einmal das Gericht bezahlt werden kann. Dann dürfte die Staatsanwaltschaft bereits informiert worden sein, um Insolvenzverschleppung oder Bankrott zu prüfen (siehe StGB). Sofern so etwas festgestellt wird, würde dann ggf. der Geschäftsführer persönlich haften. Vielleicht ist das auch der Grund für das Schweigen...

Ein anderer Ablehnungsgrund will mir nicht einfallen.

quote:
Hat der Schuldner keine Pflicht, sich hier zu erklären und das weitere Procedere darzulegen?

Wieso sollte er das tun?

Stand jetzt kann man natürlich versuchen, über die normalen Wege an einen Titel zu kommen. Um dann im Anschluss zu versuchen, weitere Informationen einzuholen. Ob man damit Geld verbrennt oder ob es irgendeine Chance gibt, etwas zu vollstrecken, wird dir hier keiner sagen können.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Danny_Smith
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin,

vielen Dank für deine Antwort.

quote:
Ist vom Gericht ein Grund genannt worden?

Nein, der Beschluss, der dem Glübiger übersandt wurde, lautet vollständig:

quote:
1. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird abgewiesen.
2. Die Antragsstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.


Da steht nichts von Abweisung mangels Masse. Aber auch sonst ist kein Grund benannt.
Wichtig wäre vielleicht noch, dass der Antrag gleich nach Antragsstellung vom Insolvenzgericht als unzulässig "zurückgestellt" wurde, die Geschäftsführerin hat eine Frist zur Nachbesserung erhalten, danach erging der Beschluss. Ob nachgebessert wurde, oder nicht, ist nicht bekannt, ebensowenig, ob der Beschluss durch die Geschäftsführerin angegriffen wurde, das Gericht hält sich mit Auskünften verständlicherweise auch recht bedeckt, die Übersendung des Beschlusses war denke ich schon ein Entgegenkommen (vielleicht auch ein Wink mit dem Zaunpfahl?).

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Danny

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Nun, dann würde ich davon ausgehen, dass es nicht mangels Masse abgelehnt wurde, sondern aufgrund eines "Formfehlers". Da kann man nur spekulieren, was genau nun unzulässig war.
Im Grunde hat sich nur insoweit etwas verändert, dass man nun genau weiss, dass vielleicht noch etwas da ist, was gepfändet werden könnte. Im grunde weiss man damit aber nichts.

Normalerweise ist das nicht meine Art aber ich zitiere einmal mich selbst:

quote:
Ob man damit Geld verbrennt oder ob es irgendeine Chance gibt, etwas zu vollstrecken, wird dir hier keiner sagen können.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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