Titulierte Forderung durch Falschen Namen was nun ?

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)
Titulierte Forderung durch Falschen Namen was nun ?

Person A erhält nach seiner Hochzeit (mit Namensänderung) ein Mahnbescheid mit dessen Alten Namen (obwohl dieser nicht mehr am Briefkasten steht) Da die Forderung durch eher fragwürdige um Kosten entstanden sind (Hauptforderung wurde Pünktlich bezahlt) widerspricht Person A dem Mahnbescheid, nach weiteren 2 Wochen erhalte Peron A einen Vollstreckungsbescheid wieder mit dem alten Nahmen. Wiederholt wiederspricht Person A dem Bescheid, und legt schriftlich Beschwerde beim zuständigen Gericht ein. Nach knapp 2 Wochen kommt die Antwort, das der Name bei der Unterschrift nicht übereinstimmt und die Widersprüche daher nicht geltent sind. Plötzlich kommt der Gerichtsvollzieher zu Person A und streicht einfach den Alten nehmen durch und Trägt einfach den neuen Nahmen ein, Ebenso Pfändet der Gerichtsvollzieher unter Androhung der Polizei ein Notebook. Versuche die Sache mit dem abgelehnten Wiederspruch zu klären scheitern. Was kann Person A nun machen?
Bekommt Person A das zu Unrecht gepfändete Notebook wieder?


-- Editiert von 91Darween91 am 14.06.2018 16:35

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sofort zum zuständigen Gericht, dort alles vortragen ... auch die Zahlunterlagen mitnehmen, Vollstreckungsabwehrklage, kann man beim Rechtspfleger auf der Geschäftsstelle machen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wiederholt wiederspricht Person A dem Bescheid, und legt schriftlich Beschwerde beim zuständigen Gericht ein.


Und man hat seinen Schreiben jeweils die Kopie der Heiratsurkunde beigelegt als Nachweis für die Namensänderung? Wann hat man das Gericht das erste Mal auf die Namensänderung hingewiesen?

Wenn man das jeweils versäumt hat, dann darf man sich nicht wundern.

Spätestens wenn man jetzt dem Vorschlag von AltesHaus folgt, dann bitte auch die Heiratsurkunde und zwar im Original mitnehmen.

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