Folgende 2 Fragen würden mich mal interessieren:
1. Ist ein vorläufig vollstreckbares Urteil eine titulierte Forderung?
2. Was passiert, wenn das Urteil in der Berufungsinstanz geändert wird?
Danke für Eure Antworten!
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Titulierte Forderung
16. Juni 2010
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Frage vom 16. Juni 2010 | 15:12
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Titulierte Forderung
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 16. Juni 2010 | 18:58
Von
Status: Schüler (154 Beiträge, 67x hilfreich)
zu 1. ja
http://dejure.org/gesetze/ZPO/704.html
zu 2.
Ich denke dann kann sich eine Änderung ergeben, je nach Urteil.
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