Termin zur EV - ohne Besuch eines GV

9. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Termin zur EV - ohne Besuch eines GV

Hallo,

ich habe einen Gläubiger bei dem ich die Summe aus dem Mahnbescheid nebst Zinsen beglichen hatte.
Ich dachte so weit sei alles ok und ich bekomme evtl, nich eine Berechnung der Zinsen und dessen Nachforderung.

Jetzt habe ich ein Schreiben eines Grechtsvollziehers erhalten:
"Ihre Zahlung in Höhe von x EUR wurde bereits mitgeteilt. Eingang beim RA 26.01.

Bereits am 27.01. leitete ich das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ein.

Somit ergab sich nach dem RA eine Restfordderung von 48.- EUR, zusätzlich Antragsgebühr des RA für die EV in Höhe von 19.28 EUR
und hier noch meine Kosten und Gebühren in Höhe von 27,55 EUR.

mit leichter Verzinsung ergibt den Betrag von x EUR"

Meine Fragen:
Ich habe keinen Besuch oder Schreiben eines Gerichtsvollziehers gehabt. Muss ich diese Kosten (48 EUR und die Kosten des Gerichtsvollziehers) bezahlen?
Habe ich die Summe aus dem Mahnbescheid nicht rechtzeitig bezahlt?

Komme ich um diese KOsten noch rum oder macht das keinen Sinn und ich sollte zahlen?

Gruß Tom

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
eine seriöse Beurteilung, ohne Einsicht in die Unterlagen ist kaum möglich!
Die Forderung des GV wären berechtigt, wenn deine Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des MB beglichen worden sind! Nach dieser Frist hat der RA weitere Aufträge an den GV erteilt! Diese Kosten sind dann auch von dir zu tragen!
Diese Kosten entstehen z.T. bereits mit der Beauftragung! Ist es also so, wie ich es vermute, und letztlich wird es so sein, denn der GV wird sich niemals ungerechtferigt bereichern, wirst du für die Kosten geradestehen müssen...

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