Sind bei Lohnpfändung Extrazahlungen ebenfalls pfändbar selbst unterhalb der Freigrenze?

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb431819-70
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Sind bei Lohnpfändung Extrazahlungen ebenfalls pfändbar selbst unterhalb der Freigrenze?

Liebe Leute,

ich habe da mal eine Frage: Wenn beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung vorliegt und dieser am Ende des Monats zusätzlich zum Gehalt noch Überstunden ausbezahlt, werden diese dann komplett oder teilweise gepfändet, selbst wenn man inkl. der Überstunden noch unterhalb der Freigrenze ist?

Ein Beispiel: Man erhält ein Gehalt von 1.200 € netto. Zuzüglich kommen noch 200 € Überstunden hinzu. Der Freibetrag ist (wegen Kind) 1480 €. Bekommt man also die kompletten 1400 € überweisen? Oder sind Extrazahlungen zum Teil pfändbar, wenn Sie nichts mit dem eigentlichen Gehalt zu tun haben?

Vielen Dank für eine Antwort.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das, was unterhalb der Freigrenze liegt, ist nicht pfändbar. Und zwar unabhängig davon, wie es sich zusammensetzt. Erst dann, wenn die Freigrenze überschritten wird, muss man gucken, was teilweise oder voll pfändbar ist.

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