Hallo,
ich habe mich bei euch im Forum angemeldet, welche Möglichkeiten ich habe, um einen Schuldner zur Auskunft der Personen zu bewegen, an welche er eine Versicherung abgetreten hat.
Es liegt ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vor mithilfe von diesem man eine Vermögensauskunft bei Gericht gegen den Schuldner erwirkt hat.
In dieser Vermögensauskunft hat der Schuldner zwar die Vertragsnummer bestätigt, aber die Person angeblich vergessen, an die er die Versicherung abgetreten hat.
Bevor ich weitere Möglichkeiten abwäge, wollte ich hier gern nach den Möglichkeiten fragen, die mir gegeben wären.
Danke an euch. LG Mila85
Schuldner hat Person angebl. vergessen, an welche er eine Versicherung abgetreten hat.
5. September 2018
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Frage vom 5. September 2018 | 18:40
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldner hat Person angebl. vergessen, an welche er eine Versicherung abgetreten hat.
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#1
Antwort vom 6. September 2018 | 06:48
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Zitat:welche Möglichkeiten ich habe, um einen Schuldner zur Auskunft der Personen zu bewegen, an welche er eine Versicherung abgetreten hat.
Tja, vergessen ist vergessen. Was willst du da groß sagen oder machen?
Man kann ggf. davon ausgehen, dass das mit der Abtretung ein Hirngespinst war und nichts abgetreten ist oder diese Abtretung (noch) nicht wirksam ist.
#2
Antwort vom 4. Oktober 2018 | 17:33
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:welche Möglichkeiten ich habe, um einen Schuldner zur Auskunft der Personen zu bewegen, an welche er eine Versicherung abgetreten hat.
Tja, vergessen ist vergessen. Was willst du da groß sagen oder machen?
Man kann ggf. davon ausgehen, dass das mit der Abtretung ein Hirngespinst war und nichts abgetreten ist oder diese Abtretung (noch) nicht wirksam ist.
Angenommen es gibt durch einen PfÜB nun diverse Drittschuldneruskünfte, in denen eben genau dies bestätigt wird.
- z.b. Der Vertrag läuft nicht mehr auf Herrn xxx, da er auf eine dritte Person übertragen wurde. Die Übertragung wurde am xx.xx.20017 vorgenommen.
Gibt es hier denn keine Möglichkeiten, den Schuldner von seiner angeblichen Vergessenheit abzubringen?
Auskunftsklage, Erzwingungshaft? Wäre das adäquate Möglichkeiten?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Oktober 2018 | 17:59
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Zitat:Gibt es hier denn keine Möglichkeiten, den Schuldner von seiner angeblichen Vergessenheit abzubringen?
Wozu?
Entweder, man weiß nun um die Inhalte der Abtretung oder man weiß es nicht. Wenn man es nicht weiß, gibt es die Abtretung offenbar gar nicht. Wenn man vom Drittschuldner nun erfahren hat, an wen abgetreten wurde, dann weiß man es doch...
#4
Antwort vom 4. Oktober 2018 | 18:02
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Gibt es hier denn keine Möglichkeiten, den Schuldner von seiner angeblichen Vergessenheit abzubringen?
Wozu?
Entweder, man weiß nun um die Inhalte der Abtretung oder man weiß es nicht. Wenn man es nicht weiß, gibt es die Abtretung offenbar gar nicht. Wenn man vom Drittschuldner nun erfahren hat, an wen abgetreten wurde, dann weiß man es doch...
Angenommen es geht um eine fondsgebundene Rentenversicherung. Ist das nicht der Inhalt?
#5
Antwort vom 4. Oktober 2018 | 19:38
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ist etwas anderes alsZitatEntweder, man weiss nun um die Inhalte der Abtretung :
Zitates geht um eine fondsgebundene Rentenversicherung. :
Worauf mepeisen möglicherweise hinaus will: was nutzt es Dir, wenn Du den Namen dessen erfährst, ohne den Grund für die pauschal mal Weiterreichung genannt zu kennen.
Berry
#6
Antwort vom 5. Oktober 2018 | 04:20
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Der Ausgangspunkt war doch: Der Schuldner hat eine Rentenversicherung und diese abgetreten, weiß aber nicht mehr an wen.
Nun hat man eine Drittschuldnerauskunft der Versicherung, dass der Vertrag sogar umgeschrieben wurde auf eine andere Person.
Damit stelle ich mir die Frage, was man nun noch erhofft an weiteren Informationen zu erhalten? Welche Informationslücke gibt es nun noch?
Die wirklich spannende Frage wäre doch nun, wieso der Schuldner einfach so eine Rentenversicherung an Dritte überschreibt? Wer ist dieser Dritte? Hat er diese Rentenversicherung verkauft? Wenn Ja, was ist mit dem Geld passiert? Wenn nein: War das eine Straftat (Vollstreckungsvereitelung)?
#7
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 00:42
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDamit stelle ich mir die Frage, was man nun noch erhofft an weiteren Informationen zu erhalten? :
An welche Person die Abtretung vonstattengegangen ist? Im Anschluss könnte dann gegen diese Person eine Leistungsklage gestellt werden.
Zitat:
Die wirklich spannende Frage wäre doch nun, wieso der Schuldner einfach so eine Rentenversicherung an Dritte überschreibt?
Um wegen des Unterhaltstitels keine pfändbaren und vollstreckbaren Vermögenswerte zu besitzen. Strafrechtlich liegen diese Unterlagen seit geraumer Zeit bei den ermittelnden Behörden.
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