Schnell mal Vermögen in Sicherheit bringen

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)
Schnell mal Vermögen in Sicherheit bringen

Hallo zusammen,

unser vermutlich zukünftiger Schuldner geht davon aus, dass er das bevorstehende Gerichtsverfahren verlieren wird und veräußert bereits jetzt schon seine Geschäfte an Dritte Personen. Es existieren Informationen, wonach er sie an seinen Sohn weiter gegeben hätte, sei es geltlich oder unentgeltlich.

Wir würden dem gerne rechtzeitig entgegenwirken. Es existiert ein Anfechtungsgesetz und Arrestanspruch, aus denen ich nicht richtig schlau werde. Könnt ihr mir helfen beim Verstehen dieser Begriffe?

Es ist die Rede von 2 Jahren rückwirkende Anfechtungsmöglichkeit nach Titulierung.

Die Klage ist noch gar nicht eingereicht. Alleine die Verhandlung mit anschließender Titulierung würde evtl. mehr als 2 Jahre dauern. Ist der Zug dann nicht schon längst abgefahren?

Alternativ ist noch die Eilklage, wobei hier die Frage des Anordnungsgrundes und des Anspruches zu klären wäre. Was bedeuten die beiden Begriffe genau? Reicht es als Anordnungsgrund nicht aus, dass es nach Verfahrensende zu spät für eine Anfechtung der Veräußerungen des Schuldners sein kann?

Wäre nett, wenn ihr mir mit Ratschlägen und Erfahrungen weiterhelfen könnt.

Danke



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