Hallo Forum!
Unser Sohn (heute 12) wohnt seit 4 Jahren bei mir, seinem Papa. Seine Mutter hatte leider arge Probleme damit ihn zu betreuen.
Leider ist seine Mutter (32 Jahre alt) nicht arbeitsbegeistert und geht seit jeher keiner Arbeit nach, bezieht dauerhaft Harz4, lebt vom Einkommen ihrer Lebensgefährten / ihrer Mutter / Schwarzarbeit in Solarien und Discos. Daher zahlt sie auch keinen Kindesunterhalt. Es sind Unterhaltsrückstände von knapp 5.000 Euro aufgelaufen.
Ich habe nun erfahren das sie vor ca. 1 Jahr wegen ihrer ganzen Schulden Privatinsolvenz angemeldet hat. Mich hat sie in die Privatinsolvenz nicht aufgenommen, diese Schulden werden also nicht erlöschen.
Meine Frage nun: Währen der Privatinsolvenz darf man ja - soweit ich weiß - keine neuen Schulden machen, ansonsten wird die Insolvenz ungültig. Zählen da auch Schulden, die sie mir gegenüber durch das Nichtzahlen des Kindesunterhalts macht? Bedauerlicherweise drückt sie sich um jegliche Verpflichtungen, wie kann ich da vorgehen?
Beste Grüße, Kalle
Privatinsolvenz und Schulden aus Kindesunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Kalle
Wenn ich das richtig verstehe geht die KM der Schwarzarbeit nach.
Da ist normalerweise schon mal strafbar, wenn es sich wirklich um Schwarzarbeit handelt.
Sind Zeugen vorhanden?
Bei Insolvenz, so lange die läuft ist nichts zu holen. Ob du später eine Nachzahlung oder überhaupt eine Schuldenbegleichung bekommst ist fraglich, da sie ja nicht arbeitet.
Es sei denn es liegt ein Beschluß vom Gericht vor, dass sie Unterhalt zahlen muss, dann kann man sie Pfänden lassen. Dies aber dann auch erst, wenn die Insolvenz vorbei ist. Und wenn sie nicht arbeitet bekommst du wieder nichts.
Es ist ein Teufelskreis.
Lg Schnuffi;)
Das ist nur meine Meinung und meine Erfahrungswerte. Keine Rechtsberatung.
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"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"
>>>Mich hat sie in die Privatinsolvenz nicht aufgenommen, diese Schulden werden also nicht erlöschen.>>Währen der Privatinsolvenz darf man ja - soweit ich weiß - keine neuen Schulden machen, ansonsten wird die Insolvenz ungültig. Zählen da auch Schulden, die sie mir gegenüber durch das Nichtzahlen des Kindesunterhalts macht? Bedauerlicherweise drückt sie sich um jegliche Verpflichtungen, wie kann ich da vorgehen?<<<
Schön wäre das, aber einen solchen Versagungsgrund für die RSB gibt es leider im Gesetz nicht. Wann die RSB versagt werden kann ist unter anderem in §§ 290
, 295
, 298 InsO
geregelt. Da steht aber rein gar nichts von neuen Schulden.
Weiters vorgehen dürfte schwierig sein. Insbesondere bringt dies auch beim Bezug von HartzIV nichts, weil auch dann nichts pfändbar ist.
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Hallihallo!
Danke für eure Antworten!
Die Schwarzarbeit ist leider nicht beweisbar, da ich ca. 250km weit weg wohne.
Einen Unterhaltstitel habe ich, aber leider ist da ja nichts zu holen :-(
Danke für eure Hilfe!
Gruss Kalle
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