Hallo,
eine Frage beschäftigt mich z.Zt. noch sehr bei meinem Privatinsolvenzverfahren.
Mein Verfahren ist 03/2004 eröffnet worden u.a. gehörten 2 ETW's zur Masse. JedeWohnung wurde duch eine andere Bank finanziert. Die eine Wohnung wurde zwangsversteigert, die andere Wohnung wurde auf Antrag der Bank abgesondert.
Nun scheint es die Bank aber nicht sonderlich eilig mit der Verwertung zu haben, o.k. es gab in den vergangenen 4 Jahren 2 Termine zur Zwangsversteigerung, ober bei beiden Terminen fand sich kein "Opfer"
So, da nun "mein Jahr" 2010 garnicht mehr soooo weit weg ist, stellt sich mir immer häufiger die Frage, was ist, wenn die Bude nach den 6 Jahren immer noch nicht weg ist
Habe ich die Wohnung dann immernoch am Bein inkl den Schulden, gehört mir dann die Wohnung aber ich habe keine Verpflichtungen mehr gegenüber der Bank (sprich sie gehört mir und quasi abbezahlt), oder gehört sie dann der Bank und ich habe nichts mehr damit zu tun (wäre mir das liebste !!!)
Danke & viele Grüße
Privatinsolvenz + Absonderung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
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JedeWohnung wurde duch eine andere Bank finanziert. Die eine Wohnung wurde zwangsversteigert, die andere Wohnung wurde auf Antrag der Bank abgesondert.
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Bzgl. jeder der Wohungen bestand ein sog. Absonderungsrecht und zwar aufgrund der eingetragenen Grundschulden. Eine Absonderung erfolgt auch nicht auf Antrag, sondern ist zwangsläufig zu berücksichtigen. Die Geltendmachung der Absonderungsrechte aufgrund der Grundschulden erfolgt durch Zwangsversteigerung. Dieses ist ja wohl bei beiden Wohnungen der Fall gewesen. Nur bei einer war halt die Zwangsversteigerung bisher nicht erfolgreich.
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was ist, wenn die Bude nach den 6 Jahren immer noch nicht weg ist
Habe ich die Wohnung dann immernoch am Bein inkl den Schulden, gehört mir dann die Wohnung aber ich habe keine Verpflichtungen mehr gegenüber der Bank (sprich sie gehört mir und quasi abbezahlt), oder gehört sie dann der Bank und ich habe nichts mehr damit zu tun (wäre mir das liebste !!!)
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Ersteinmal Frage vorab: Ist das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben und nunmehr läuft bei dir nur noch die Restschuldbefreiungsphase? Oder läuft das Verfahren noch?
Bei laufenden Insolvnezverfahren stellt sich zudem die Frage, hat der Treuhänder die ETW freigegeben?
Sowohl bei Aufhebung des Insolvenzverfahrens als auch bei Freigabe, hast du die ETW selbst am Bein. D.h. du musst im Prinzip für sämtliche Lasten, insbesondere Hausgeld und Grundsteuern, aufkommen.
Läuft das Insolvenzverfahren noch und eine Freigabe ist noch nicht erfolgt, dann trifft dies eigentlich den Treuhänder.
Wenn die Laufzeit der Abtretungserklärung und damit die Restschuldbefreiungsphase abgelaufen ist und dir die Restschuldbefreiung erteilt wurde, dann kann die Bank immer noch von Ihrem Sicherungsrecht gebrauch machen. Das geht ja nicht automatisch mit unter.
Im Übrigen kann es auch passieren, dass sich ein Insolvenzverfahren länger als die Laufzeit der Abtretungserklärung hinzieht.
Hallo,
leider bin ich kein Anwalt und kann Ihnen zu Ihrem Problem keine Ratschläge geben, jedoch bräuchte ich persönlich Ihren Rat.
Ich selbst bin seit September 2007 privatinsolvent. Ich hatte eine ETW welche 2008 zwangsversteigert wurde. Die ETW wurde von meiner Insolvenzverwalterin aus der Insolvenzmasse entnommen. Wie war das bei Ihnen mit den Steuererklärungen nach Ihrer Zwangsversteigerung. Mußten Sie Steuern für den Verkaufserlös der Immoblie nachzahlen? Leider befürchte ich genau das, jedoch ist es äußerst schwierig im Netz hierauf eine Antwort zu finden.
Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar wenn Sie mir Ihrer Erfahrungen hierzu schildern könnten und ob Sie dann als Insolventer trotzdem eine Steuerforderung vom FA erhalten haben.
Vielen Dank,
Markus Geiger
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