Pfändung stoppen

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Pfändung stoppen

Was passiert, wenn ein Gläubiger (z.B. aus Versehen) mit einem schon bedienten Titel nochmals pfändet (Z.B. durch erneute Pfändung bei einem anderen Bank),
wie kann der Schuldner das sofort stoppen. Und wie schnell?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der Gläubiger muss natürlich sämtlichen Schaden, der dadurch entsteht, tragen. Auch etwaige Schäden aus Problemen, in die er den Schuldner stürzt.

Das Wie kommt drauf an, wie weit das ist. Wenn erst der Pfändungsbeschluss beantragt wurde, wendet man sich am besten sofort ans Vollstreckungsgericht, erklärt den Irrtum und versucht, das aufzuhalten. Ich würde zunächst telefonisch erfragen, wie weit das ist und ob man das per Fax aufhalten kann. Kommt halt drauf an, ob das bei Gericht liegt und noch nicht angeschaut wurde, ob es schon einem GV vorliegt oder schon an die Bank und an Schuldner zugestellt wurde.
Wenns schon bei der Bank liegt, reicht ein Schreiben an die Bank (auch hier ggf. kurz anrufen, dann ein Fax nachschicken) um eindeutig zu erklären, dass es ein Missgeschick war.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 13.01.2014 18:23

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Wenn der Schuldner die Forderung vollständig bezahlt hat, muss er sich drum kümmern dass er den Original-Titel vom Gläubiger ausgehändigt bekommt. Dann "kann" dieser auch nicht mehr vollstrecken.

Etwas wie "ich hab doch schon bezahlt" ist nichts was das Vollstreckungsgericht in irgendeiner Form interessiert oder berücksichtigen kann - dies müsste der Schuldner gegebenenfalls im Wege der Klage gegen den Gläubiger vorbringen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Schnellstmöglich Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen, damit er die Vollstreckung einstellt. Fruchtet das nicht, muss man gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen in Form einer Vollstreckungsgegenklage verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Sry, ich hatte gelesen, dass dem Gläubiger das selbst aufgefallen war. Mea culpa.
Der TE schrieb, dass der Schuldner dies aufhalten möchte.

Das geht in der Tat nur durch eine Vollstreckungsabwehrklage. Meine Antworten beziehen sich darauf, dass der Gläubiger das aufhalten will. Insofern kann man aber mal den Gläubiger auf seinen Irrtum hinweisen und auffordern, das sofort aufzuhalten.

quote:
Wenn der Schuldner die Forderung vollständig bezahlt hat, muss er sich drum kümmern dass er den Original-Titel vom Gläubiger ausgehändigt bekommt.

Streng genommen muss er das gerade nicht. Er hat das Recht dazu, dass ihm der entwertete Titel ausgehändigt wird, aber keine gesetzliche Verpflichtung, sich darum zu kümmern. Der Gläubiger hat die Pflicht, seine Unterlagen in Ordnung zu halten und selbst dafür Sorge zu tragen, dass nicht doppelt vollstreckt wird. Also mal aus Sicht der Frage, wer hier den Schaden, der verursacht wird, zu tragen hat. Da gibt es für den Schuldner exakt 0% Eigenverschulden.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 14.01.2014 11:54

1x Hilfreiche Antwort

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