Wie müsste man weiter vorgehen, wenn der Schuldner auf die im PfÜB angeordnete Herausgabe der Sparbücher nur ungenügend reagiert und 2 Ausdrucke von vor 3 Tagen mibringt auf denen der aktuelle Saldo steht. Es sind aber keine Bewegungen ersichtlich wohin zum Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungen/Pfändungen die Gelder gegangen sind oder ausgezahlt wurden.
Muss man das so hinnehmen oder gibt es gerichtlich eine weitere Herausgabeforderung z.b. gegen den Drittschuldner(hier das Kreditinstitut)?
Danke falls sich jemand die Zeit nimmt.
Mfg Henjo11
PfÜB - Herausgabe der Sparbücher ungenügend.
23. April 2018
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Frage vom 23. April 2018 | 11:46
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
PfÜB - Herausgabe der Sparbücher ungenügend.
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#1
Antwort vom 23. April 2018 | 12:51
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
ZitatWie müsste man weiter vorgehen, wenn der Schuldner auf die im PfÜB angeordnete Herausgabe der Sparbücher nur ungenügend reagiert und 2 Ausdrucke von vor 3 Tagen mibringt auf denen der aktuelle Saldo steht. Es sind aber keine Bewegungen ersichtlich wohin zum Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungen/Pfändungen die Gelder gegangen sind oder ausgezahlt wurden. :
Muss man das so hinnehmen oder gibt es gerichtlich eine weitere Herausgabeforderung z.b. gegen den Drittschuldner(hier das Kreditinstitut)?
Danke falls sich jemand die Zeit nimmt.
Mfg Henjo11
Sie haben den PfÜB doch der Bank geschickt, die müsste Ihnen das gewünschte doch auch geben können, zumindest den Auszug ab Zustellung PfÜB
#2
Antwort vom 23. April 2018 | 13:41
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSie haben den PfÜB doch der Bank geschickt, die müsste Ihnen das gewünschte doch auch geben können, zumindest den Auszug ab Zustellung PfÜB :
Danke für die Antwort. Und wie bekommt man an Kontoauszüge ab dem Zeitraum davor? Denn die Unterhaltsschulden gab es schon sehr viel länger als der PfÜB erlassen wurde. Und mit Gewissheit wurde das Geld schon davor verschoben.
Und eine Einsicht in das Sparbuch? Würde die Bank soetwas unterstützen?
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#3
Antwort vom 23. April 2018 | 15:08
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatUnd wie bekommt man an Kontoauszüge ab dem Zeitraum davor? :
Wenn mit man der Gläubiger gemeint ist, gar nicht.
Wenn der Schuldner sich aus seiner Sicht schlau verhält, ist er vermutlich genau so vorgegangen, wobei das Wort verschoben einen negativen Klang entfaltet.ZitatUnd mit Gewissheit wurde das Geld schon davor verschoben. :
Er hat das Geld vom Sparbuch abgehoben.
ZitatUnd eine Einsicht in das Sparbuch? Würde die Bank soetwas unterstützen? :
Vermutlich nicht, da kein berechtigtes Interesse vorliegt.
ZitatDenn die Unterhaltsschulden gab es schon sehr viel länger als der PfÜB erlassen wurde. :
Glaub ich gerne, ist aber nicht relevant.
Berry
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