Wenn eine Forderung noch nicht tituliert ist, kann diese dann trotzdem beim Verteilungstermin im Zwangsvollstreckungsverfahren mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geltend gemacht werden?
Reicht es den Beschluss erst im Verteilungstermin vorzulegen oder muss man schon früher beantragen, dass der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss berücksichtigt wird.
PFÜB Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei noch nicht titulierter Forderung
29. September 2018
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Frage vom 29. September 2018 | 21:03
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
PFÜB Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei noch nicht titulierter Forderung
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#1
Antwort vom 30. September 2018 | 09:40
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Ein PfüB setzt, wie jede ZV-Maßnahme, drei Dinge voraus. Titel, Klausel, Zustellung. Ohne Titel keinen PfüB.
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