PFÜB Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei noch nicht titulierter Forderung

29. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
smmz
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
PFÜB Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei noch nicht titulierter Forderung

Wenn eine Forderung noch nicht tituliert ist, kann diese dann trotzdem beim Verteilungstermin im Zwangsvollstreckungsverfahren mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geltend gemacht werden?

Reicht es den Beschluss erst im Verteilungstermin vorzulegen oder muss man schon früher beantragen, dass der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss berücksichtigt wird.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Ein PfüB setzt, wie jede ZV-Maßnahme, drei Dinge voraus. Titel, Klausel, Zustellung. Ohne Titel keinen PfüB.

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