P-Konto Freibetrag Problem

9. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
van_tast
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
P-Konto Freibetrag Problem

Hallo!

Ich benötige Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

- Pfändungsschutzkonto mit laufender Pfändung
- aktuell verfügbares Restguthaben wird am 30.04. an einem Automaten einer Fremdbank abgebucht
- die Kontobuchung (laut Auszug) erfolgt allerdings erst am 02.05., mit Hinweis, dass die Verfügung am 30.04. stattfand
- Der verfügte Betrag wird nun aber trotzdem von der Bank dem neuen Monat zugerechnet. Die Bank argumentiert momentan damit, dass die Buchung erst am 02.05. erfolgt sei.

Das kann doch so nicht richtig sein, oder?

Über schnelle Hilfe bzw. eine Erklärung würde ich mich sehr freuen!!

Gruß
V.T.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

1.


"Verfügung an Geldautomaten

a. Maßgeblichkeit des Dispositionssaldos
Bei der Verfügung an Geldautomaten (Fremdverfügungen) erfolgt die Belastung des Kontos in der Regel erst zwei Tage nach der Verfügung am Geldautomaten. Für die
Anrechnung auf den Pfändungsfreibetrag kommt es nicht auf die Veränderung des Kapitalsaldos, sondern auf die Veränderung des Dispositionssaldos an.
Dieser wird
im Zeitpunkt der Verfügung am Geldautomaten um den
Auszahlungsbetrag aufgrund der sogenannten Autorisierungsabfrage reduziert. Diese Abfrage erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem der Karteninhaber sich über
seine Karte und Geheimzahl an dem Geldautomaten identifiziert und den gewünschten Betrag angegeben hat.
Im System wird geprüft, ob ausreichend Kontoguthaben zur Verfügung steht.
Bei der Anknüpfung an den Dispositionssaldo kann es dazu kommen, dass die Verfügung am Geldautomaten in einem Monat, die Abbuchung vom Konto aber erst im
Folgemonat erfolgt."

Quelle:https://www.pea-ev.de/fileadmin/download/btb_2011_texte/ZKA_Leitfaden_2010-06-02_1.pdf


2.


http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/neue-rechtsprechung-zum-p-konto-9001001.php




Wenden Sie sich mit einer kurzen Frist an den Vorstand der Bank.

Sollte man Ihnen dort nicht helfen, Beschwerde an die BaFin.


-----------------
""

-- Editiert hamburger-1910 am 10.05.2014 02:56

-- Editiert hamburger-1910 am 10.05.2014 02:59

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im übrigen war es auch kein Wochenende. Das nur am Rande.

quote:
Sollte man Ihnen dort nicht helfen, Beschwerde an die BaFin.

Dies würde ich gleich auch so in die Anfrage an den Vorstand verpacken, denn dann bewegt sich besonders schnell etwas. Bezug nehmen auf diesen Umsetzungsleitfaden. Nach dem Motto "Gemäß mir vorliegendem Umsetzungsleitfaden des zentralen Kreditausschusses blabla. Sie möchten bitte hier sehr zeitnah reagieren, andernfalls kündige ich eine Beschwerde bei der BaFin an, sowie das Einschalten eines Anwalts mit Gang zum zuständigen Gericht."

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
van_tast
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Herzlichen Dank an hamburger-1910 und mepeisen!!!

Das ist genau das, was ich brauche!

Ich hoffe, dass ich schon bald eine Rückmeldung über das erfolgreiche Ergebnis geben kann.

Viele Grüße!
V.T.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
van_tast
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ein schneller Erfolg!
Zauberwort: Umsetzungsleitfaden!

Das Schreiben an den Vorstand war bereits gedruckt, aber der Kontoinhaber hat dann doch nochmal die betreffende Abteilung angerufen. Resultat: Sofortige Richtigstellung des Kontoguthabens.
Ob es vorher ein Missverständnis seitens der Bank gab, lässt sich zwar nicht klären, aber es ist schon "beängstigend", dass es überhaupt erst zu einem Problem kommen musste, und dass die ersten Gespräche/Mails mit der Fachabteilung(!) einfach abgeschmettert wurden, obwohl auch dort nach der Rechtsgrundlage gefragt wurde.

@ hamburger-1910:
Nochmal Danke für den Hinweis!!!



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.979 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen