Bei einer Zwangsversteigerung überstieg der Erlös die Hypotheken. Dem Käufer sind Anwaltskosten, etc. für die nötige Räumungsklage entstanden, welche aber noch nicht tituliert sind.
Können diese Kosten trotzdem beim Verteilungstermin schon geltend gemacht werden? Bis die Forderung tituliert ist, ist der Verteilungstermin vorbei und dann wird man beim Schuldner wohl nichts mehr holen können.
Nicht titulierte Forderung beim Verteilungstermin geltend machen
8. September 2018
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Frage vom 8. September 2018 | 19:45
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht titulierte Forderung beim Verteilungstermin geltend machen
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2018 | 22:09
Von
Status: Schüler (411 Beiträge, 88x hilfreich)
Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung müssen spatu im Verteilungstermin angemldet werden. Diese müssen nicht tituliert werden. Sie müssen entstanden sein und nachgewiesen werden.
Kosten außerhalb der dinglichen Rechtsverfolgung mussen hingegen schon tituliert werden.
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