Nicht titulierte Forderung beim Verteilungstermin geltend machen

8. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
smmz
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht titulierte Forderung beim Verteilungstermin geltend machen

Bei einer Zwangsversteigerung überstieg der Erlös die Hypotheken. Dem Käufer sind Anwaltskosten, etc. für die nötige Räumungsklage entstanden, welche aber noch nicht tituliert sind.
Können diese Kosten trotzdem beim Verteilungstermin schon geltend gemacht werden? Bis die Forderung tituliert ist, ist der Verteilungstermin vorbei und dann wird man beim Schuldner wohl nichts mehr holen können.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung müssen spatu im Verteilungstermin angemldet werden. Diese müssen nicht tituliert werden. Sie müssen entstanden sein und nachgewiesen werden.
Kosten außerhalb der dinglichen Rechtsverfolgung mussen hingegen schon tituliert werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.105 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen