Nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ...

1. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
lorddarkmage
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)
Nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ...

Hallo,

darf ein Schuldner nach Abgabe der EV, in der er seinen 16 Jahre alten Piaggio Roller angegeben hat, diesen Roller noch verkaufen oder (wie er sagt) verschenken?

Danke im Vorraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Natürlich - in der EV wird doch lediglich erklärt, welches Einkommen und Vermögen man zu einem bestimmten Zeitpunkt hat.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Vermutlich ist der Piaggio Roller auch unpfändbar, sonst wär er doch schon gepfändet worden.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Selbst wenn ein Schuldner 1 tag nach Abgabe der EV mehrfacher Millionär wird ist er nicht verpflichtet irgendjemanden darüber in Kenntnis zu setzen

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

wenn der Roller einen höheren Wetr hätte und man ihn an Familienangehörige verschenkt, sich also vermögensschädigend verhält oder Vermögen "Beiseite schafft" hat das durchaus schon einmal Konsequenzen -> StGB, Bankrott, nachlesen....



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

=Konsequenzen -> StGB, Bankrott, nachlesen....=

Da die Vollstreckungsvereitelung nur auf Antrag gerichtlich
verfolgt wird, kann das nur bedingt zu Konsequenzen führen; § 288 II StGB

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