Hallo,
kurze Frage; seit Jahren tilge ich Altlasten, aus Bürgschaft, Selbständigkeit, etc. , es kommt dabei jedoch vor, das manch Gläubiger nicht warten kann/möchte und die Vollstreckung durchführen lässt. Da ich in einen festen Arbeitsverhältnis stehe, kommt es zu Lohnpfändungen und auch zu Kontopfändungen, aus diesem Grund habe ich das Konto zu einen P-Konto umwandeln lassen, über ein Inkassobüro eines Gläubigers wurde mir beim letzten Telefonat mitgeteilt, das eine Kontopfändung trotz P-Konto nicht möglich sei, da ja nur der Pfändungsfreibetrag vom AG überwiesen wird und sonst keine weiteren Zahlungseingänge, in diesem Falle würde es zu einer Überpfändung kommen und ich sollte einen Antrag beim AG stellen um den Pfändungsfreibetrag zu schützen, würde eine Antragstellung Erfolg haben? Vielen Dank und beste Grüße!
Lohn/Kontopfändung/P-Konto
27. Oktober 2012
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Frage vom 27. Oktober 2012 | 12:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohn/Kontopfändung/P-Konto
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#1
Antwort vom 29. Oktober 2012 | 11:18
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 100x hilfreich)
Ja, soweit es um die Freigabe geht. Das Gericht müsste Dir auf Antrag neben dem unpfändbaren Grundbetrag auch 3/10 des Mehrbetrages freigeben, also das was auch nach der Pfändungstabelle unpfändbar ist.
Nein, soweit es um eine Pfändung des AE und es Kontoguthabens geht. Beides ist möglich und das auch für einen Gläubiger.
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