Löschung von Grundschuld-Eintragung

4. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Löschung von Grundschuld-Eintragung

Gläubiger A hat Forderung in Grundbuch von Schuldner B
eintragen lassen.
Das Grundstück soll verkauft werden. Dafür hat A auf Aufforderung von Verkaufsbeurkundung Notar die Grundschuldlöschung bewilligt (natürlich unter der Voraussetzung von Schuldenausgleich aus dem Verkaufserlös)

Muß zur Grundschuldlöschung auch die Bestätigung von Schuldner B dem Grundbuchamt vorgelegt werden ?
(Vielleicht ist der eingetragene Forderungsbetrag im Grundbuch nicht mehr aktuell)
Aber eine Auseinandersetzung zwischen A und B könnte doch den Verkauf platzen lassen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Muß zur Grundschuldlöschung auch die Bestätigung von Schuldner B dem Grundbuchamt vorgelegt werden ?
Der beantragt das doch, steht normalerweise so im Kaufvertrag (lastenfreie Übergabe).

(Vielleicht ist der eingetragene Forderungsbetrag im Grundbuch nicht mehr aktuell)
Das Grundbuch ist immer aktuell.
§ 892 BGB

Ob der Schuldner etwas, oder alles zurückgezahlt hat, ist völlig unwichtig.


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""

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> (Vielleicht ist der eingetragene Forderungsbetrag im Grundbuch nicht mehr aktuell)
Das Grundbuch ist immer aktuell.
§ 892 BGB <hr size=1 noshade>


In dieser Hinsicht nie.

-----------------
"meri befreit von Pikowitzchen"

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#3
 Von 
guest-12306.02.2011 14:54:01
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Natürlich ist das kein tagesaktueller Kontoauszug.


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""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.02.2011 14:54:01
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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