Hallo liebe Community,
ich habe eine wichtige, recht drängende Frage.
Ich bin vor ein paar Wochen in ein anderes Bundesland verzogen und bin gerade dabei, meine Sachen zu regeln, was ich leider viel zu lange vor mir her geschoben habe. Nun muss ich diverse Suppen auslöffeln. Ich weiß, dass gegen mich vor geraumer Zeit, also noch Wochen, wenn nicht sogar Monate vor meinem Umzug, ein Haftbefehl erlassen wurde weil ich nicht zum Termin der EV gegangen bin. Wie gesagt, ich habe alles eine lange Zeit schleifen lassen.
Jetzt muss ich mich ja langsam mal ummelden, habe nur die Angst, dass das Einwohnermeldeamt sehen kann, dass da was offen ist und die Polizei ruft. Dadurch, dass ich rund 500km weit verzogen bin würde es dementsprechend dauern, bis jemand da wäre, der eine EV abnehmen kann, oder? Ich finde leider auch das Schreiben nicht mehr.
Ich möchte die Sachen jetzt so gut es geht bereinigen und weiß auch, dass das meine Schuld ist und nicht so weit hätte kommen müssen, ich möchte nur wissen ob das Einwohnermeldeamt sieht, dass ein zivilrechtlicher Haftbefehl offen ist oder nicht.
Über schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar und ich danke auch allen schonmal vorab für ihre Zeit.
Liegt der zivilrechtliche Haftbefehl beim Einwohnermeldeamt vor?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Normalerweise wirst du deswegen nicht öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben.
Wie wäre es, das Amtsgericht am Wohnort zu informieren über den Umzug und zu informieren, dass du gerne über die aktuell gegen dich laufenden verfahren informiert werden möchtest, sowie um Übergabe an einen GV vor Ort zu bitten?
Keine Panik, der zivilrechtliche Haftbefehl liegt dem Einwohnermeldeamt nicht vor. Es gibt da auch örtliche Zuständigkeiten. Der Gerichtsvollzieher am alten Wohnort wird nicht quer durch Deutschland düsen, um dich zu verhaften. Der hat vermutlich versucht dich zu verhaften, ging nicht, dann hat er das Verfahren bei sich eingestellt. Mit Ummeldung musst du damit rechnen, dass Dee Gläubiger das irgendwann mitkriegt und dann einen Gerichtsvollzieher am neuen Wohnort beauftragt.
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