Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherun

2. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
chosen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherun

Hallo liebe Leute,

folgende Angelegenheit:

Im Alter von 18 Jahren verließ ich die Schule. Die Bücher sollte ich an einem bestimmten Tag zurückgeben, wurde mir telefonisch gesagt. An dem Tag bin ich nicht erschienen, habe die Bücher dann aber einige Tage später (2-3) zurückgegeben. Nun war es so, dass es eine Schulbücherei gibt, deren Türen meist offen stehen. Dort wird sich auch um die Rückgabe der Schulbücher gekümmert. Als ich dort war, wurde ich gebeten, zu warten. Als mir dies zu lange ging, habe ich die Bücher einfach auf den Tresen gelegt und bin gegangen. Die Bücher waren vollständig, unbeschädigt und mit meinem Namen versehen.

Kurz darauf folgten mehrere Schreiben mit der Bitte, 240€ zu zahlen, da ich die Bücher nicht abgegeben hätte. Dies zog sich dann zwei Jahre hin. Inzwischen läuft das alles über das Kassenamt der Stadt. Der Gerichtsvollzieher war schon zwei mal bei mir Zuhause. Ich war nicht daheim und Angehörige versicherten ihm, ich hätte keinen Besitz, woraufhin er wieder gegangen ist. Auf meinem Konto ist übrigens auch nicht dauerhaft Geld. ;)

Das neuste Schreiben ist jetzt eine "Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung" und der Schuldbetrag wurde von 240,- auf 300€ erhöht. Ich werde zum Amtsgericht geladen zu einem festen Termin. Ich muss dort mein Vermögen preisgeben mit vielen Unterlagen über Einkünfte, Versicherungen, etc.

Meine Fragen jetzt: Kann ich die Gegenseite davon überzeugen, die Bücher abgegeben zu haben?

Falls nicht, kann ich den Preis runterhandeln? Zum Beispiel 240€ für die Bücher und 10€ für Benzin.

Was passiert, wenn ich zu dem Termin nicht erscheine?

Im Brief steht, dass Haftbefehl erlassen wird, sollte ich nicht erscheinen. Bedeutet das, dass ich bei Nichterscheinung noch am selben Tag dorthin gebracht werde, oder wie darf ich das verstehen?

Ich bedanke mich im Voraus für hilfreiche Antworten.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

1. Höchstwahrscheinlich nicht.
2. Schon eher - das nennt sich "Vergleich". Wenn man einigermaßen arm ist, klappt das mitunter.
3. u. 4. Sie wissen doch, was passiert - Sie werden verhaftet. Das muß nicht gleich sein. By the way kommen Sie aus der Haft sofort frei, wenn Sie die EV ablegen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.916 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen