Ladung zur Abgabe der eidesstattl Versicherung

6. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jazz2k
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung zur Abgabe der eidesstattl Versicherung

Hallo, ich habe am Mittwoch nächste Woche nen Termin bezüglich der Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Soweit ich gelesen habe muss ich mein Vermögen aufschreiben oder so ähnlich.

Aufm Schreiben ganz unten steht: "Der Gerichtsvollzieher kann jedoch den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vertagen und mit Einverständnis des Gläubigers Teilbeträge einziehen, wenn Sie im Termin glaubhaft machen, dass Sie die Forderung des Gläubigers binnen einer Frist von sechs Monaten tilgen werden. Dies können Sie insbesondere durch den Nachweis einer angemessenen Teilzahlung (mindestens 1/6 der Gesammtforderung) oder durch die Vorlage anderer geeigneter Urkunden glaubhaft machen."

Heißt das, dass ich im Falle eines Ratenzahlungs innerhalb der nächsten 6Monate mind. 1/6 zurückzahlen muss? und muss ich im Falle einer Einigung auf Ratenzahlung diesen Termin am Mittwoch einhalten?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Das bedeutet nix weiteres, dass der GV maximal Ratenzahlungsvereinbarungen treffen darf, die ein Abzahlen der Forderung in maximal sechs Monaten ermöglichen.
Längere Ratenzahlungen bedürfen de Zustimmung der Gläubiger.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jazz2k
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

achso also nix mit verpfänden?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)





quote:<hr size=1 noshade>Längere Ratenzahlungen bedürfen de Zustimmung der Gläubiger. <hr size=1 noshade>


Jede mit dem GV getroffene Vereinbarung über Ratentzahlungen bedarf der Zustimmung des Gläubigers. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes. Dazu auch der

BGH, 10.12.2009 - IX ZR 128/08

Teilzahlungen des Schuldners, die dieser nach fruchtloser Zwangsvollstreckung im Rahmen einer vom Gerichtsvollzieher herbeigeführten Ratenzahlungsvereinbarung erbringt, sind wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung anfechtbar (Ergänzung zu BGHZ 155, 75 ; 162, 143 ).


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.858 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen