LV vollstrecken

4. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
LV vollstrecken

Gibt es möglichkeit eine Lebensversicherung eines Schuldners zu vollstrecken, wenn der Schuldner den Namen und die Anschrift der Versicherungsgesellschaft sowie die Versicherungsnr verschweigt ? Woher erfahren ?

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"28c7h49T"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Wenn der Gläubiger glaubhaft machen kann, daß eine Pfändung beim Schuldner nicht zur vollständigen Begleichung der Forderung führen würde, kann er die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung verlangen. Dort ist auch die Lebensversicherung im Ergänzungsblatt III aufzuführen.

http://www.der-gerichtsvollzieher.de/F-VVAnlage3.pdf

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#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Eine einfache und problemlose Möglichkeit einen vorhandenen Versicherungsvertrag herauszufinden gibt es nicht.
Sie können natürlich versuchen, beim Schuldner (S) nachzufragen – insb. auch dann, wenn der Schuldner vermutlich nicht zu Hause ist und eine Ehefrau / Lebensgefährtin hat. Sie können so tun, als ob Sie sich gütlich einigen wollen („Wenn Sie eine LV haben, könnten Sie – lieber Schuldner – die doch beleihen. Ich – Gläubiger - wäre zum Vergleich bereit, allerdings muss ich wissen ob sie überhaupt eine LV haben und wenn ja wo.“), oder Sie können – insb. wenn Sie z.B. Ehefrau / Freundin sprechen – auch blumig vom Gerichtsvollzieher (GV) oder den Folgen der eidesstattlicher Versicherung (eV) berichten und dann nach der LV fragen, denn dass sei das „kleinere Übel“. Verboten ist das alles jedenfalls nicht – erfolgreich höchstens, wenn Sie ihren Gesprächspartner überrumpeln können.
Möglicherweise wird sich der Schuldner dann aber die LV schnell vorzeitig auszahlen oder beleihen – das Risiko haben Sie aber immer bzw. ist der S ein Dauerschuldner, wird es auch über die LV ohnehin nichts zu holen geben.
Kennen Sie die Bankverbindung, kann es sein, dass der S die LV bei einem Unternehmen abgeschlossen hat, das mit dieser Bank zusammenarbeitet (z.B. Volks- und Raiffeisenbanken mit R+V Versicherungen und Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall); das Ganze ist aber ein vollstreckungsrechtlich unzulässiges Rumstochern im Nebel und Dauerschuldner wechseln eh öfters die Bank.

Als normale Möglichkeiten bleiben nur:

1.
Den GV beauftragen. Der trifft im Rahmen der Mobiliarvollstreckung Feststellungen zu der Vermögenssituation des S. Wissen Sie, dass der S einen Lebensversicherung besitzt, können Sie beim GV anregen, dass dieser danach forscht und den Vers.-Schein mitnimmt.

2.
Bis zur eV durchvollstrecken.


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