Krankenkasse Vollstreckungsbeamter

29. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
tarzanundjane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse Vollstreckungsbeamter

Hallo, vor 5 Monate war der Vollstreckungsbeamter der Krankenkasse bei mir. Kurz bevor hatte ich beim Gerichtsvollzieher die EV abgegeben. Laut Vollstreckungsbeamter war ihm das egal da ich bei ihm nochmal einen Art von Vermögensauskunft abgeben musste. Laut Ihm war ich dazu verpflichtet. Ich habe ihm gesagt das ich vorerst mal nichts unterschreibe da ich das schon verwirrend finde und das zuerst mal mit meinen Anwalt besprechen möchte. Er hat dann sofort sein Einverstanden gegeben und ich musste nichts unterschreiben.
Nachdem er weggegangen ist standen nach ein paar Woche ein paar sehr nette Beambten der Zoll vor meiner Tür (Vollstreckungsbeambten). Die waren wirklich sehr nett (darf auch mal gesagt werden!) und haben mit mir über die Schulden die ich bei der Krankenkasse habe geredet. Ich habe die erklärt das ich bereits einen EV abgegeben habe und ich einfach das Geld nicht habe. Nachdem die alle Daten aufgeschrieben haben haben die eingesehen das ich nicht pfandbares in der Wohnung oder auf dem Konto hatte und sind wieder verschwunden----

Jetzt, 4 Monaten weiter kommt wieder der Vollstreckungsbeamter vorbei, diesmal mit eine neue Forderung von der Krankenkasse...
Ich verstehe schon das der Mann seinen Arbeit macht aber kann ich der Vollstreckungsbeamte wieder hinweisen auf der bereits abgebene EV und frühere erfolglose Pfändungs- und Vollstreckungsmaßnahmen? Oder muss ich wieder rechnen mit die gleiche Vollstreckungsversuchen und wieder Zoll und das komplette Programm? An meine Einkommenssituation hat sich nichts geändert!


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von tarzanundjane):
kann ich der Vollstreckungsbeamte wieder hinweisen auf der bereits abgebene EV

Kann man.



Zitat (von tarzanundjane):
Jetzt, 4 Monaten weiter kommt wieder der Vollstreckungsbeamter vorbei

Denen kann man eigentlich auch vorab die Belege faxen / mailen und fragen ob er dennoch vorbeikommen möchte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, was für Schulden es im Augenblick sind. Wenn eigene Krankenkassenbeiträge (selbständig, oder wie) können natürlich neue Schulden aufgelaufen sein, wenn man kein ALG II oder ALG I bekommt. Oder sind es Schulden für nicht abgeführte Sozialabgaben für Mitarbeiter?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tarzanundjane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich bin selbständig. melde jedoch am 01. Juli mein Gewerbe ab um dann einen Vollzeitstelle an zu treten. So die Schulden sind aufgelaufen weil natürlich jeden Monat neue Schulden dazu kommen obwohl meine Leistungen ruhen.
Ich habe bei der Vollstreckungsbeamter letztes Mal schon ausführlich über mein Situation gesprochen und ich sollte ihm Fragen in Bezug auf mein Einkommen und so beantworten (Formular). Auch war das Hauptzollamt schon hier aber die haben dann auch eingesehen das ich momentan nichts habe. Jetzt kommt aber wieder ein Brief vom Vollstreckungsbeamter der Krankenkasse und droht wieder mit Durschsuchungsanordnung. Und das obwohl er ja erst vor paar Wochen/Monate hier war!

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