Hallo zusammen,
wir haben gegen einen ehemaligen Mieter einen MB beantragt, es geht Erstattung von Rep.Kosten. Dieser Mieter musste die Wohnung verlassen und wusste wohl erst einmal nicht wohin. Vor ca. 5 Wochen konnte dann die neue Anschrift ermittelt werden, es wurde MB beantragt.
HIer hat er nun Widerspruch beim Mahngericht eingelegt gegen den gesamten Anspruch und uns parallel angeschrieben, dass er grundsätzlich zur Zahlung bereit wäre, jedoch würde er erst einmal die Rechnung haben wollen um zu prüfen, ob das alles so richtig wäre. Er hat einen Teilbetrag von 100 € gezahlt (gesamt waren es 350 € inkl. MB-Kosten), den Eingang des Betrages habe ich heute morgen festgestellt.
Er schreibt weiterhin, dass er die Kosten des MB nicht zahlen würde, da ihm die Rechnung vorher nicht zur Verfügung gestellt wurde, dies hätte man nach der Adressermittlung vor Antrag des MB machen müssen.
Frage: Hat er Recht?
Kosten MB
14. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 14. August 2017 | 10:45
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Kosten MB
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#1
Antwort vom 14. August 2017 | 11:20
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Frage: Hat er Recht?
Wurde ihm denn jemals eine Zahlungsaufforderung geschickt und wurde ihm jemals eine Mahnung geschickt?
#2
Antwort vom 14. August 2017 | 11:34
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Zitat:Zitat:Frage: Hat er Recht?
Wurde ihm denn jemals eine Zahlungsaufforderung geschickt und wurde ihm jemals eine Mahnung geschickt?
Nein das ging leider nicht, da er eine zeitlang wohl nirgendwo gemeldet war. Wir haben die Sache ein paar Monate schlummern lassen und dann die neue Adresse mittels EMA ausfindig gemacht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. August 2017 | 12:35
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Zitat:Nein das ging leider nicht,
Und warum ging es nicht nachdem ihr die Adresse dann ja hattet?
Denn ansonsten denke ich:
Zitat:Frage: Hat er Recht?
Ja
#4
Antwort vom 14. August 2017 | 14:58
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Die Kosten der gerichtlichen Verfolgung sind als Verzugsschaden zu ersetzen, wenn Verzug besteht.
Dass ist hier mangels Mahnung nicht der Fall.
Verzug ist erst mit Zustellung des Mahnbescheides eingetreten.
Aber der Exmieter hat jetzt auch einen taktischen Fehler gemacht, indem er dem MB widersprochen hat.
Er hätte sinnvollerweise die Forderung unter Protest gegen die Kosten anerkennen sollen. Bis zum Schluss der ersten Verhandlung kann er das aber noch nachholen.
Berry
#5
Antwort vom 14. August 2017 | 19:48
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Ihm wurde heute die Rechnung geschickt, mag er prüfen und zahlen, wenn er zahlt, dann ist die Sache erledigt, ich zank mich nicht wegen 32 € Gerichtskosten rum.
Danke an alle.
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