Ich habe einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner erwirkt und möchte gern von seinem Girokonto pfänden. Ich weiß, bei welcher Bank und welcher Filiale er sein Konto führt, weiß aber nicht die Kontonummer. Muß ich diese erst in Erfahrung bringen und dem Gerichtsvollzieher nennen oder geht es auch ohne Kontonummer?
Danke für nette Antworten!
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Kontopfändung - muss ich dazu die Kontonummer vom Schuldner wissen?
23. Januar 2011
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Frage vom 23. Januar 2011 | 12:37
Von
Status: Schüler (183 Beiträge, 63x hilfreich)
Kontopfändung - muss ich dazu die Kontonummer vom Schuldner wissen?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 23. Januar 2011 | 12:47
Von
Status: Praktikant (593 Beiträge, 189x hilfreich)
Hallo,
Kontopfändung geht auch ohne Kontonummer - aber die Pfändung wird vom Gericht veranlasst und nicht vom Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher ist nur für die Zustellung zuständig.
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