Hallo Leute. Mir ist heute mein Konto mit dem Betrag X gepfändet worden. Ich beziehe Sozialgeld. ich stecke nun in einem Dilema. Mir ist ein Restbetrag Y geblieben. Zur Auswahl stehen mir jetzt zwei Optionen. Entweder überweise ich meine Miete und habe kaum noch was übrig für die Ernährung meiner Familie (5 Personen Haushalt) oder ich behalt das Geld und bezahle nicht die Miete, woraus wieder Probleme entstehen werden und wir in Gefahr kommen, aus der Wohnung rauszufliegen.
Meinen Bankinstitut habe ich heute aufgesucht. Nach einem Gespräch mit denen können sie das Geld nicht mehr zurückholen.
Bitte daher um Hilfe und Rat.
Gruß
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Konto gepfändet (Sozialgeld)
1. November 2012
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Frage vom 1. November 2012 | 16:05
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 15x hilfreich)
Konto gepfändet (Sozialgeld)
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#1
Antwort vom 1. November 2012 | 19:35
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Sozialleistungen genießen nicht den uneigeschränkten Pfändungsschutz. Dafür ist die Einrichtung eines P-Kontos erforderlich.
Der Drittschuldner kann die Überweisung an den Gläubiger erst nach einer Sperrfrist von 4 Wochen vormehmen.
Das Vollstreckungsgericht kann Ihnen in dieser Zwischenzeit auf Ihren Antrag die Höhe eines Pfändungsfreibetrags festsetzen.
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#2
Antwort vom 1. November 2012 | 21:24
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 15x hilfreich)
Danke Dieter,
allerdings verstehe ich die beiden letzten Sätze nicht. Geht das auch etwas umgangssprachlicher? Vielen Dank!
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#3
Antwort vom 1. November 2012 | 23:18
Von
Status: Lehrling (1235 Beiträge, 630x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Der Drittschuldner kann die Überweisung an den Gläubiger erst nach einer Sperrfrist von 4 Wochen vormehmen. <hr size=1 noshade>
Das Geld ist noch nicht weg sondern noch bei Ihrer Bank. Es wird nur nicht mehr ausgezahlt.
Sie müssen jetzt umgehend bei Ihrer Bank die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto nach §850k ZPO verlangen. Nur dadurch ist das Geld jetzt noch zu retten. Dien Bank muss bei einer laufenden Pfändung die Umwandlung innerhalb von vier Tagen vornehmen. Danach können Sie über den pfandfreien Betrag wieder verfügen.
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-- Editiert Ebenezer am 01.11.2012 23:18
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