Ist die Eidesstattliche Versicherung Pflicht?

14. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
DerDritteVonRechts
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die Eidesstattliche Versicherung Pflicht?

Hallo zusammen,

Ich habe vor geraumer Zeit einige Rechnungen vom TSG bekommen, die ich aber ignoriert habe, da ich weder den Vertrag unterzeichnet habe, noch meine Adresse die Rechnungs-Adresse ist. Jetzt bekam ich aber einen Mahnbescheid, dass mir eine Zwangsvollstreckung droht, sollte ich den offen stehenden Betrag nicht zahlen. Da ich aber finanziell keine Möglichkeit hatte etwas dagegen zu unternehmen (Anwalt, Rechtsauskunft ect.), habe ich auch diesen ignoriert.

Jetzt kommt der Herr Gerichtsvollzieher morgen zu mir (den 15.03.2012) und verlangt von mir, dass ich eine Eidesstattliche Versicherung abgebe. Der Gerichtsvollzieher wurde bereits darauf hingewiesen, dass ich nicht der Rechnungsträger bin, trotzdem besteht dieser weiterhin auf den Offenbarungseid oder einer sofortigen Zahlung der ausstehenden Summe.

Was kann ich nun tun? Kann ich die Eidesstattliche Versicherung verweigern um gegebenenfalls Beweise vorzubringen, dass ich nichts mit diesem abgeschlossenen Vertrag zu tun habe?

Oder kann ich eine Ratenzahlung anfordern?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Wenn Sie einen Mahnbescheid ignorieren, kommt es zu einem Vollstreckungsbescheid, der zur Zwangsvollstreckung berechtigt und daher auch zur Abgabe der EV verpflichtet. Auch dann, wenn die Forderung nicht existiert!
Tragen Sie den Wunsch nach .einer Ratenzahlung dem Gerichtsvollzieher vor. Kann die Schuld innerhalb von 6 Monaten bezahlt werden, wäre es möglich eine Vereinbarung zu treffen, wenn der Gläubiger damit einverstanden ist,


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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Legen Sie gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch ein.
Sprechen Sie mit dem Gerichtsvollzieher.
Falls es noch nicht zu spät ist.


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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Und mal grundsätzlich: Man braucht kein Geld, um etwas gegen einen ungerechtfertigten Mahnbescheid zu tun - man widerspricht diesem ganz einfach, wofür man gleich mit dem MB einen entsprechenden Vordruck erhält.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Der Gerichtsvollzieher wurde bereits darauf hingewiesen, dass ich nicht der Rechnungsträger bin


Das interessiert jetzt keinen mehr, ein Kreuz machen und "widersprechen" kann ein halbwegs intelligenter Mensch auch ohne Anwalt -Erklärung stand auf dem Mahnbescheid.

Man muss keine EV abgeben - warum auch. Man darf erst noch eine weile in Erzwingungshaft - den meisten vergeht dann Tod stellen irgendwann.

In 6 Raten zahlen geht ohne EV.

Den GV interessiert keine deiner Geschichten - dazu ist es zu spät - viel zu spät

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