Irrtum bei Eidesstattliche Versicherung

21. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
MarkAM
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Irrtum bei Eidesstattliche Versicherung

Guten Abend,

Ich hoffe ich bin hier richtig. Aufgrund längerer Arbeitslosigkeit musste ich heute eine Eidesstattliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher abgeben. Ich habe alle Angaben nach besten Wissen gemacht. Einer der Fragen war nach Pfändungen auf meinem Girokonto. Angegeben habe ich drei, es ist aber nur eine (ich habe Unterlagen durcheinander gebracht). Was tue ich jetzt bzw welche strafrechtlichen Konsequenzen kann das haben ?

Notfall oder generelle Fragen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

1. Fehler unverzüglich korrigieren. Dann wird wohl auch nichts kommen, wenn man den Fehler bekannt macht und nicht den Eindruck erweckt, man sei erst damit heraus gekommen als man "erwischt" wurde.

2. Ich sehe nicht, wie durch die Angabe zu *vieler* Pfändungen ein Vorteil zu erreichen wäre, von daher wird man da auch nichts konstruieren können.

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