Insolvenz der Lichtblick Film GmbH

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Klausi59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz der Lichtblick Film GmbH

hallo Ihr Lieben,
Kurz zu mir: ich bin 59 Jahre alt, geschieden.
ich hoffe sehr, das man mir hier etwas weiter helfen kann, denn wie ich bereits erlesen habe, sind hier einige mit viel juristischem Sachverstand.

im Januar 2014 erhielt ich einen Mahnbescheid der Kanzlei BaumgartenBrandt über 400,00€ + 560.00€ Anwaltshonorar wegen Verletzung eines Urheberrechts, gegen den ich sofort Widerspruch einlegte. Ich meine, es war 2012 als ein Schreiben der besagten Rechtsanwälte vorausging, mit dem ich nichts anzufangen wusste, denn ich besitze keinen Telefon/Internetanschluss. Mein Neffe hat sich um die Sache gekümmert und eine modifizierte Unterlassungserklärung angefertigt, die ich unterschrieb, wissend das ich nie etwas illegales getan habe.Zwischenzeitlich habe ich selbst in Erfahrung gebracht, das die Klägerin seit 2014 insolvent ist. Dann passierte nichts... bis 04. Juli 2016. Das AG schickte die Kopie eines Fax vom Insolvenzverwalter in dem steht:
in dem Rechtsstreit Lichtblick Film GmbH/ xxx wird mitgeteilt, das der Unterzeichner die Aufnahme des Verfahrens ablehnt.
Gem. §85II InsO konnen nunmehr sowohl die Schuldnerin als auch die Beklagten den Rechtsstreit wieder aufnehmen. Der Geschäftsführer der Schuldnerin wird vom vorgenannten Vorgang informiert.

Am 26.05.2017 kam ein formloses Schreiben vom AG. Darin steht ...in dem Rechtsstreit.... übersende ich das anliegende Schriftstück zur Kenntnisnahme. Es war aber kein Schriftstück dabei. Grundsätzlich werden Schreiben und Anlagen vom AG zusammengeheftet. diesmal war nur das eine Blatt. Ich habe telefonisch nachgefragt um was es für ein Schriftstück sich handle, da wurde ich dermaßen niedergemacht, ich solle doch besser lesen und es wurde aufgelegt.
Im August 2017 bekam ich eine Aufforderung des GV die EV abzugeben oder ca 1200,00 € zu zahlen wegen eines Versäumnisurteils. Zunächst habe ich die Forderung beglichen an den GV mit dem Hinweis "unter Vorbehalt" denn ich wollte das so nicht hinnehmen. ich habe beinem Anwalt nachgefragt, der schüttelte den Kopf und sagt da kommen sie nicht raus. Naja seine Ansicht dann recherchiere ich eben weiter. Ich habe beim Insolvenzverwalter nachgefragt was mit dieser Forderung sei und man sagte mir, es sei kein Mandat an die RA BaumgartenBrandt erteilt worden. Anfang November kam ein erneuter Schrieb des GV zur Abgabe der EV Kostenfestsetzungsbeschluss ca 420€
Diesmal konnte ich mich wehren, die Zustellerin der Post AG wollte eine Zustellungsurkunde zustellen. meine Schwester die anwesend war nahm den Brief nicht an weil er geöffnet und mit Tesafil verklebt war. Die Zustellerin nahm den Brief, der bereits im Briefkopf ausgefüllt war, wieder mit. Beurkundet ist aber das Datum des vergeblichen Zustellungsversuches.
das alles habe ich über den GV dem AG mitgeteilt
Nun möchte ich eine Nichtigkeitsklage anstreben, gelesen habe ich schon viel darüber und sie könnte vielleicht auch erfolgreich sein, denn
in §579 Art 4 ZPO steht:
wenn eine Partei in dem Verfahren nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten war...

Das war die Lichtblick Film ja nun sicher nicht

hat vielleicht jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht oder wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten???


GLG

-- Editiert von Moderator am 02.01.2018 12:51

-- Thema wurde verschoben am 02.01.2018 12:51

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

:forum:
Das dürfte wohl eher Verfahrensrecht sein ...



Zitat (von Klausi59):
Diesmal konnte ich mich wehren

Das war kein "wehren" das war eher ein Schuß ins Knie.
Denn die darin genannten Fristen laufen auch wenn man das Schreiben nicht annimmt.



Zitat (von Klausi59):
Das war die Lichtblick Film ja nun sicher nicht

Und darauf kommt man jetzt wie?



Zitat (von Klausi59):
Nun möchte ich eine Nichtigkeitsklage anstreben, gelesen habe ich schon viel darüber

Dann sollte manauch wissen, das dies der falsche Weg ist und eher eine Vollstreckungsgegenklage zu führen wäre.



Aber als allererstes sollte man sich mal Akteneinsicht besorgen, damit man überhaupt mal weis was da schon alles an Urteilen, Verfügungen etc. existiert.





-- Editiert von Harry van Sell am 02.01.2018 02:55

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Und darauf kommt man jetzt wie?

Eine liquidierte juristische Person kann nicht vor Gericht vertreten werden?
Das wäre zumindest eine der Möglichkeiten.

Zitat:
Aber als allererstes sollte man sich mal Akteneinsicht besorgen, damit man überhaupt mal weis was da schon alles an Urteilen, Verfügungen etc. existiert.

Und vor allem: Wo das Versäumnisurteil herkommt.

Denn:
Zitat:
Am 26.05.2017 kam ein formloses Schreiben vom AG

Das war weder eine Klageerhebung, noch ein Versäumnisurteil meiner Meinung nach. Da hätte es weitere Schreiben geben müssen und deren Zustellung (oder auch nicht) ist spannend.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klausi59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
:forum:


Das war kein "wehren" das war eher ein Schuß ins Knie.
Denn die darin genannten Fristen laufen auch wenn man das Schreiben nicht annimmt.

Nein, das ist nun nicht so. Die Zustellungsurkunde wurde nachweislich nicht zugestellt, weder übergeben noch durch Ablage in den Briefkasten. Im 2. Fall (Kostenfestsetzungsbeschluss) ist das auch zwischenzeitlich geklärt, die Zustellerin der Post hat den Fehler eingeräumt.Fraglich ist nur das Versäumnisurteil, muss da nicht vorab eine Ladung zum Termin kommen??



Zitat (von Klausi59):
Das war die Lichtblick Film ja nun sicher nicht

Und darauf kommt man jetzt wie?



Zitat (von Klausi59):
Nun möchte ich eine Nichtigkeitsklage anstreben, gelesen habe ich schon viel darüber

Dann sollte manauch wissen, das dies der falsche Weg ist und eher eine Vollstreckungsgegenklage zu führen wäre.



Aber als allererstes sollte man sich mal Akteneinsicht besorgen, damit man überhaupt mal weis was da schon alles an Urteilen, Verfügungen etc. existiert.

Und das geht nur über einen Anwalt ??





-- Editiert von Harry van Sell am 02.01.2018 02:55

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klausi59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Fast vergessen !!!!!!!!
kann eine insolvente Firma denn noch Forderungen einziehen lassen?? Die Rechtsanwälte besitzen kein Mandat des Insolvenzverwalters.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Fraglich ist nur das Versäumnisurteil, muss da nicht vorab eine Ladung zum Termin kommen??

Nein. Es gibt eine Klageerhebung mit Aufforderung, binnen zwei Wochen seine Verteidigungsbereitschaft anzukündigen. Und tut man das nicht, kann bereits Versäumnisurteil ergehen.

Dann gibt es aber mindestens 2 Schreiben vom Gericht. Einmal die Zustellung der Klageschrift, einmal die Zustellung des Versäumnisurteils. Und beides ist meiner Meinung nach nichts, was als formloses Schriftstück lediglich zur Kenntnis übersandt würde.

Zitat:
kann eine insolvente Firma denn noch Forderungen einziehen lassen??

Das kommt drauf an. Darauf, ob die Geschäfte weitergeführt werden oder nicht. Darauf, ob es Rechtsnachfolger gibt oder nicht...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von Klausi59):
Fast vergessen !!!!!!!!
kann eine insolvente Firma denn noch Forderungen einziehen lassen?? Die Rechtsanwälte besitzen kein Mandat des Insolvenzverwalters.


1. Selbstverständlich, sonst würde ja keiner mehr seine Rechnungen bezahlen und auf die Inso hoffen.
2. Woher willst du wissen ob der RA ein Mandat hat oder nicht?
Wie andere bereits schrieben solltest du dir die Unterlagen besorgen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Eine liquidierte juristische Person kann nicht vor Gericht vertreten werden?

Die "Lichtblick Film GmbH" ist aber noch existent.
Forderungen können abgetreten werden.
und so weiter und so weiter ...



Zitat (von Klausi59):
Die Rechtsanwälte besitzen kein Mandat des Insolvenzverwalters.

Müssen die ja auch nicht.



Zitat (von mepeisen):
Da hätte es weitere Schreiben geben müssen und deren Zustellung (oder auch nicht) ist spannend.

Eben.



Zitat (von Klausi59):
Und das geht nur über einen Anwalt ??

§ 299 ZPO gewährt den Parteien ein Recht auf "Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften"
Über den Anwalt geht es aber am schnellsten und unkompliziertesten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Klausi59):
kann eine insolvente Firma denn noch Forderungen einziehen lassen??


Die Antwort auf diese Frage haben Sie doch in Ihrem Ausgangsbeitrag bereits selbst gegeben:

Zitat (von Klausi59):
Das AG schickte die Kopie eines Fax vom Insolvenzverwalter in dem steht:
in dem Rechtsstreit Lichtblick Film GmbH/ xxx wird mitgeteilt, das der Unterzeichner die Aufnahme des Verfahrens ablehnt.
Gem. §85II InsO konnen nunmehr sowohl die Schuldnerin als auch die Beklagten den Rechtsstreit wieder aufnehmen. Der Geschäftsführer der Schuldnerin wird vom vorgenannten Vorgang informiert.


Rein rechtlich hat die Erklärung der Nichtaufnahme des Rechtsstreits des Insolvenzverwalters gegenüber der Insolvenzschuldnerin die Wirkung einer Freigabe des Vermögensgegenstanden, den der Rechtsstreit betrifft, aus dem Insolvenzbeschlag. Im Fall des TS hat damit die Lichtblick Film GmbH wieder die Verfügungsbefugnis über die gegen den TS erhobene Forderung erlangt und konnte diese weiter verfolgen. Dies hat sie dann ja auch offensichtlich getan, weil der Rechtsstreit offenbar weiter ging.

Was dann im weiteren Verlauf schief gegangen ist, wird man nur durch Einsichtnahme in die Gerichtsakte feststellen können.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen