Informationen wo verschobenes Vermögen hinging? - Durch erneute Abgabe der Vermögensauskunft?

23. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
yugo07
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Informationen wo verschobenes Vermögen hinging? - Durch erneute Abgabe der Vermögensauskunft?

Einmal angenommen ein Schuldner hat seine Vermögensauskunft vorsätzlich falsch abgegeben, um Vermögen (Lebensversicherung, Bausparsumme, Wertpapiere etc.) vor einer Zwangsvollstreckung vor einer drohenden Zwangsvollstreckung in Sicherheit zu bringen.

Nun stellt sich wie bei vielen in diesm Fall, woher erfahre ich, wo das Vermögen hinging? Die Strafe für eine falsche Vermögensabgabe soll hier einmal mit 40 Tagessätzen zu 20 Euro angenommen werden.

Nun hat das den Schuldner wohl nicht verschreckt. Nehmen wir weiter an, dass der Gerichtsvollzieher eine erneute Abgabe der Vermögensauskunft abgelehnt hat. Die Begründung dafür war, dass sich um die falschen Angben die Staatsanwaltschaft kümmert.
Jedoch hat sich diese lediglich um die Bestrafung gekümmert. Stellt das nicht eine wesentliche Veränderung im Sinne des §802d ZPO dar, wenn der Schuldner zur ersten Abgabe der Vermögensauskunft "behauptet" er wäre arm und tatsächlich verfügt er über Vermögen.

Aber wer kümmert sich, dass man an die richtigen Daten herankommt, wo die Gelder hingingen? Ist das nicht Zweck einer Vermögensauskunft. Dass man z.b. im Punkt 25 einer Vermögensauskunft darüber Auskunf ehält, ob der Schuldner innerhalb der letzen 4 Jahre über Geld verfügt hat.

Wie geht man am Besten in solch einen Fall voran?
Ich danke mich vorab, dass ihr die Frage gelesen habt.

VG yugo07

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Einerseits bekommt der Geschädigte aus dem Ergebnis des Strafverfahrens Auskunft auf Antrag (bei der zuständigen Staatsanwaltschaft) und andererseits muss der Gerichtsvollzieher dann erneut beauftragt werden mit den dann zur Verfügung stehenden neuen Daten.

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