da es mit der Hypothek Probleme gab, in Zukunft aber nicht mehr geben wird ( es würde zwar zur zwangsversteiung kommen--> irgendwann... nur sprechen wir gerade mit der Bank über die wiederaufnahme der Hypothek, miitlerweile schon seit einem 3/4 jahr ....)
ABER wo ich eigendlich drauf hinaus will ... da es ja leider soweit gekommen ist ... und sich in dem Haus ein Geschäft befindet ... und Markler dieses Haus ja nun offizell zum Verkauf anbieten können ... wollte ich Fragen ob diese den Namen des Geschäfts benutzen dürfen... OBWOHL es mit der Sache des Hauses nichts zutun hat ... ?
also angenommen Herr Müller hat ein Restaurant und das Haus in dem sich der Laden befindet, steht zur Zwangsversteigerung, aber Herr Müller hat nur den Laden und nicht das Haus.... darf also ein Markler schreiben:
Kaufen Sie nun das elegeante Restaurant "Mineralwasser" ?
wiegesagt .... Haus besitzer und Laden beteriber sind verschiedene Personen ...
Der Name ist nicht geschützt o.ä. aber ... das eine hat doch mit dem andern nichts zutun oder?
Weil ich denke das in dem Fall eine Geschäftsschädigung vorliegt, ODER ?
Im vorraus Vielen dank für Ihre antworten ...
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Haus steht zur Zwangsversteigerung
23. März 2011
Thema abonnieren
Frage vom 23. März 2011 | 00:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus steht zur Zwangsversteigerung
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 29. März 2011 | 21:01
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
dein Text ist etwas verwirrt - aber nun gut:
Das kann der Makler durchaus schreiben! Warum auch nicht? Geschäftsschädigung ist hier nicht zu erkennen! Der Käufer kann dich ohnehin recht schnell vor dir Tür setzen! Dann allerdings kann er nicht ohne weiteres den Namen übernehmen...
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