Haus steht zur Zwangsversteigerung

23. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
DopaminKS
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus steht zur Zwangsversteigerung

da es mit der Hypothek Probleme gab, in Zukunft aber nicht mehr geben wird ( es würde zwar zur zwangsversteiung kommen--> irgendwann... nur sprechen wir gerade mit der Bank über die wiederaufnahme der Hypothek, miitlerweile schon seit einem 3/4 jahr ....)

ABER wo ich eigendlich drauf hinaus will ... da es ja leider soweit gekommen ist ... und sich in dem Haus ein Geschäft befindet ... und Markler dieses Haus ja nun offizell zum Verkauf anbieten können ... wollte ich Fragen ob diese den Namen des Geschäfts benutzen dürfen... OBWOHL es mit der Sache des Hauses nichts zutun hat ... ?

also angenommen Herr Müller hat ein Restaurant und das Haus in dem sich der Laden befindet, steht zur Zwangsversteigerung, aber Herr Müller hat nur den Laden und nicht das Haus.... darf also ein Markler schreiben:
Kaufen Sie nun das elegeante Restaurant "Mineralwasser" ?
wiegesagt .... Haus besitzer und Laden beteriber sind verschiedene Personen ...

Der Name ist nicht geschützt o.ä. aber ... das eine hat doch mit dem andern nichts zutun oder?

Weil ich denke das in dem Fall eine Geschäftsschädigung vorliegt, ODER ?

Im vorraus Vielen dank für Ihre antworten ...

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
dein Text ist etwas verwirrt - aber nun gut:
Das kann der Makler durchaus schreiben! Warum auch nicht? Geschäftsschädigung ist hier nicht zu erkennen! Der Käufer kann dich ohnehin recht schnell vor dir Tür setzen! Dann allerdings kann er nicht ohne weiteres den Namen übernehmen...

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.724 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen