Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen

19. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
BAStudent
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen

Hallo zusammen,
ich habe ein wichtiges Anliegen und hoffe, mir kann hier jemand Tipps geben.

Vor geraumer Zeit kam ich in Zahlungsverzug bei der Citibank. Das ging so weit, dass diese einen Antrag zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gestellt hat.
Ich habe diese NICHT unterschrieben und dann wurde es zu einem Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Verischerung.
Nun ja, ich habe meine Schulden bei der Citibank beglichen und die Citibank auch darum gebeten, den Antrag zurückzuziehen.
Das Ganze ist mehr als ein halbes Jahr her.
Vor einer Woche dann stellte ich fest, dass meine EC-Karte gesperrt ist.
Nach vielen Telefonaten bin ich beim Amtsgericht gelandet und die teilten mir mit, dass ein Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattl. Versicherung ausstehe, Auftraggeber: CITIBANK!

Also habe ich die Herrschaften kontaktiert und gefragt, ob noch irgendwas offen sei. Wurde verneint, es seien keine Forderungen mehr offen und sie haben mir verischert, dass sie mir ein Schreiben schicken würden, in dem steht, dass alle Forderungen beglichen sind.
Mit diesem Schreiben wollte ich dann zum Amtsgericht und die Sache austragen lassen.
Leider habe ich bis heute kein Schreiben erhalten.

Wie kann ich denn der Citibank Druck machen??

Abgesehen davon,dass ich eh stink sauer bin, weil die das nicht ausgetragen haben, als ich meine Schulden beglichen habe, möchte ich mich gerade bewerben und ich habe noch 2 Wochen Zeit bis zum Ende der Bewerbungsfrist.
Bis dahin muss das erledigt sein, sonst kann ich die Aussicht auf einen neuen Job vergessen.

Bitte helft mir!

VG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Wenn Sie die Forderung der Citibank restlos beglichen haben, kann davon ausgegangen werden, daß diesie dann von der Vollstreckung des Haftbefehls Abstand nehmen wird.
Andernfalls würde sie sich u.U. einer Vollstreckungsgegenklage aussetzen, zu deren Erhebung Sie dann berechtigt wären.
Wenn Sie den Nachweis der Erfüllung der Forderung mit den entsprechenden Belegen führen können, sollten Sie damit die Aufhebung des Haftbefehls bei dem Vollstreckungsgericht beantragen. Das Gericht würde dann vor der Entscheidung die Citibank zur Stellungnahme auffordern.
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#2
 Von 
ZV
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 88x hilfreich)

Hier ist wohl bei der Citybank der Kundensachbearbeiter nicht identisch mit dem Vollstreckungssachbearbeiter und die linke Hand weiß nicht was die rechte tut. Eine Bestätigung, dass alles bezahlt ist, macht sich gut im eigenen Leitzordner. Die City Bank solllte jetzt aber die Vollstreckungsmaßnahme ausdrücklich aufheben und den Haftbefehl an das Amtsgericht zurückgeben. Dann wird auch der Eintrag im Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht gelöscht.
Wenn es so eilig ist, würde ich nochmals mit der Citybank telefonieren und ausdrücklich auf den noch offenen Vollstreckungsauftrag hinweisen, notfalls sich mit der Rechtsabteilung verbinden lassen. Dort weiß man sehr wohl, dass sich die Bank schadensersatzpflichtig macht, wenn sie Eintragungen im Schuldnerverzeichnis nicht zur löschung bringt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
möchte ich mich gerade bewerben und ich habe noch 2 Wochen Zeit bis zum Ende der Bewerbungsfrist.
Bis dahin muss das erledigt sein, sonst kann ich die Aussicht auf einen neuen Job vergessen.

Warum?
Lässt sich das nachvollziebar begründen?
Dann könnte die Bank hieraus auch schadensersatzpflichtig sein.


Es wäre auch zu prüfen in wieweit einzelne Mitarbeiter der Bank sich strafrechlich relevan verhalten haben (§ 187 StGB, Kreditverleumdung) und dieses auch der Bank gegenüber zu erwähnen




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#4
 Von 
BAStudent
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das lässt sich insofern begründen, dass ich mich bei der Polizei bewerbe^^

Ein Haftbefehl (egal, warum der drin steht) ist ein K.O.-Kriterium, nehme ich an...


Habe jetzt nochmal mit der Citibank telefoniert und denen mit einem Anwalt gedroht, habe auch auf Gegenklage gedroht...

Die Dame war direkt netter am Telefon und versicherte mir, sie schicke mir ein Bestätigungsschreiben, das ich beim Amtsgericht einreichen kann.

Ärgert mich aber, dass ich jetzt zum Amtsgericht laufen muss und das löschen lasse. Wäre doch eigentlich die Aufgabe der CB gewesen :/

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-- Editiert am 20.10.2009 10:42

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Das lässt sich insofern begründen, dass ich mich bei der Polizei bewerbe^^

Das wäre in der Tat ein guter Grund.



quote:
Ein Haftbefehl (egal, warum der drin steht) ist ein K.O.-Kriterium, nehme ich an...

Nach neuesten Informationen die mir mitgeteilt wurden, sollen Haftbefehle zur Abgabe einer EV nicht bei der Polizei drinstehen, sondern nur im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes.

Das muss ich aber noch mal verifiziern, kann ich aber im Laufe der Woche machen.



Aber je eher das Ding weg ist desto besser.
Und bitte auch einmal in 2 Wochen deine Schufa kontrolieren ...




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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BAStudent
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke allen für die Hilfe.
Ich warte jetzt auf ein Schreiben der Citibank und dann geht das direkt ans Amtsgericht.

Das Amtsgericht hat mir zugesichert, mir automatisch eine Löschurkunde zukommen zu lassen und damit trag ich das dann bei der Schufa aus.

Toi toi toi, dass das alles klappt:)

Ich gebe auf jeden Fall Rückmeldung :-)

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#7
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

quote:
Nach neuesten Informationen die mir mitgeteilt wurden, sollen Haftbefehle zur Abgabe einer EV nicht bei der Polizei drinstehen, sondern nur im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes.

Das muss ich aber noch mal verifiziern, kann ich aber im Laufe der Woche machen.


Was ist denn nun eigentlich aus der Verifikation geworden?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

@Boudicca
Danke für die Erinneerung, ist mir glatt durchgerutscht.


Also Haftbefehle zur Abgabe einer EV stehen nicht bei der Polizei drin, sondern nur im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes (und eventeuell noch bei Wirtschaftsauskunfteien).
Das bedeutet, das die Polizei (leider) nicht mitsucht ...




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#9
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

Nein, wirklich? Das ist ja erstaunlich! :grins:

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

... ja man soll auch dem eigenen Anwalt nicht immer alles glauben ... :grins:

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