Haftbefehl zu EV

18. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pacy
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftbefehl zu EV

Hallo,

ich habe seit ein paar Monaten das Problem das ein Ehemaliger Vermieter aufgrund meiner Psychischen Probleme und meinem Fernbleiben vor Gericht letzlich Recht vor Gericht bekommen hat.

Nun will der Vermieter die Forderung in Teil - Titeln und über die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherungen Einfordern. Da ich mich nun mit einer Anwältin gegen die gesamte Forderung des Vermieters sowie den Gefallenen Urteilen Wehren möchte und gegen diese Angehen will verweigere ich die Abgabe dieser Eidesstattlichen Versicherung.

Nun hat der Gläubiger einen Haftbefehl beantragt und bekommen.

Kann ich den denn jetzt noch Abwenden ????

Wenn ja wie ??

Ich würde das gerne auch meine Anwältin machen lassen aber diese in im Urlaub und kommt erst nach dem Termin vom Gerichtsvollzieher wieder.

Also ich habe mir Überlegt ein Schreiben an den Richter zu schicken und um ein Aussetzen des Haftbefehls und der Einforderung EV beantragen.

Geht das ?? und wenn ja was genau sollte ich beachten ??

Sobald meine Anwältin wieder da ist, soll Sie Klage gegen die Forderung Einreichen wegen Falschen Berechnungen der Forderungen einreichen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

tja, die Titel müssen ja irgendwann mal rechtskräftig geworden sein, sonst könnte der Gläubiger ja keine EV beantragen...Da wird wohl nichts zu machen sein. Gegen den Haftbefehl gibt es das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO ).

Gruß vom mümmel

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