Haftbefehl wegen Abgabe EV/ Polizei?

6. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Fragesteller 123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl wegen Abgabe EV/ Polizei?

Guten Tag,

Wie verhaelt es sich wenn ein Haftbefehl wegen Abgabe einer EV besteht? Dieser ist ja der Polizei im Normalfall nicht bekannt?

Was, wenn ich nun aber jemanden anzeigen muss - u.a. wegen Koerperverletzung, Sachbeschaedigung und gefaehrlichen Eingriffs in den Strassenverkehr?

In dem Fall muss ich mich bei der Polizei ja ausweisen. Kommen sie dann dahinter und informieren den GV? ... und falls nicht bei der Polizei, wie sieht es dann bei Gericht aus? Waere dann zwar nur Klaeger, ... aber???

Danke und ein schoenes Wochenende!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Dieser ist ja der Polizei im Normalfall nicht bekannt?

Doch.

Es verhält sich dann so, dass der Schuldenpreller einen gratis Begleitservice erhält. So gratis ist der aber gar nicht, findet sich in den Vollstreckungskosten wieder.

quote:
In dem Fall muss ich mich bei der Polizei ja ausweisen.

Nein.

Anzeigen können auch anonym getätigt werden. Nur sinkt dann der Beweiswert der jeweiligen Aussage. Man muss auch keinesfalls persönlich bei der Polizei dafür erscheinen. Im Übrigen wäre es aber vielleicht nicht ganz ungeschickt, auf solche Späßchen zu verzichten, wärhend man selber mit HB gesucht wird.

Bei Gericht wäre man auch keinesfall Kläger, nur weil man mal Anzeige erstattet hat. Obgleich Zeuge oder Kläger, mit schwebendem HB würde ich um Gerichte aber einen Bogen machen wollen.

Am geschicktesten wäre es wohl, die Schulden zu bezahlen oder die EV abzugeben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Dieser ist ja der Polizei im Normalfall nicht bekannt? <hr size=1 noshade>

Stimmt.
Dummerweise weist DU nicht ob bei DIR der Normalfall vorliegt, oder?



quote:<hr size=1 noshade>und falls nicht bei der Polizei, wie sieht es dann bei Gericht aus? <hr size=1 noshade>

Du meinst das Gebäude in dem neben den Richtern auch die GVs ihre Büros haben in denen sie sich recht regelmäßig aufhalten?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17252x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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