Ich habe ein rechtskräftiges Urteil aus einem Zivilverfahren. Der Beschuldigte soll laut Urteil den eingeklagten Betrag bezahlen. Nur, der Schuldner bezahlt nicht. Mal kommen 10 Euro, dann wieder nichts. Brief, warten, wieder mal 10 Euro. Gibgt es ausse dem Zwangsvollstreckungsverfahren eine Möglichkeit an sein Geld zu kommen? Oder muss ich nun hinnehmen dass Jahrelang irgenwann mal wieder 10 Euro überwiesen werden bis die Schuld abbezahlt ist?
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Gläubiger zahlt nicht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
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Gibgt es ausse dem Zwangsvollstreckungsverfahren eine Möglichkeit an sein Geld zu kommen?
Ja, weiter abwarten oder hinfahren und persönlich bitten.
Und dann solltest du uns noch erläutern, was du und mit der Überschrift sagen willst ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Du meinst sicher, dass der Schuldner nicht zahlt um die überflüssige Frage meines Vorschreibers zu beantworten, oder?
Wenn das Urteil vollstreckbar ist, kannst Du natürlich den (zuständigen) Gerichtsvollzieher beauftragen, das Geld zu vollstrecken.
Wenn Dir der Arbeitgeber des Schuldners bekannt ist, kannst Du auch eine Lohnpfändung bei dem Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt. Gleiches gilt für eine Kontopfändung, wenn Dir die Bankverbindung des Schuldners bekannt ist oder zumindest bekannt ist, bei welcher Bank er sein Konto hat.
Darüber hinaus kann man alle Forderungen, die der Schuldner gegen jemand anderen hat, pfänden.
Wenn der Schuldner nach Deiner Kenntnis vermögenslos ist und kaum Einkommen hat, solltest Du Dir überlegen, ob Du dem schlechten Geld noch gutes hinterher werfen willst.
Du könntest das Ganze auch einem Anwalt übergeben. Aber der arbeitet auch nicht umsonst und die Kosten trägst Du zuerst mal. Die notwendigen Kosten sind natürlich von dem Schuldner zu erstatten. Ob die dann von dem Schuldner beizutreiben sind, steht auf einem anderen Blatt.
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-- Editiert hegowa am 21.10.2011 07:31
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Und dann solltest du uns noch erläutern, was du und mit der Überschrift sagen willst ...
Sie solten uns garnichts erläutern, höchstens demjenigen,der in der Geisterstunde die Anfragenden zum Narren hält und als Halbwissender wohl das Geheimnis der Überschrift kennt, die Fragen zum Sachverhalts aber nur mit naiven Antworten aufwarten kann.Ohne Zwangsvollstreckung wird nichts gehen.
Ich stimme Hegowa ausdrücklich zu. Beauftragen sie den Gerichtsvollzieher bei der GV-Verteilungsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt, die Pfändung und die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung für den Fall, daß der GV im Rahmen der Pfändung die Arbeitsstelle des Schuldners nicht ermitteln konnte.
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Da hat sich doch tatsächlich ein Fehler eingeschlichen. Die Übeerschrift muss natürlich lauten: "Schuldner zahlt nicht". Ich bin demnach der Gläubiger und ich bekomme mein Geld entweder gar nicht oder nur häppchenweise in Form von 10 Euros. Die Frage ist natürlich auch, gilt dies als Zahlungswillig? Und macht dann der Gerichtsvollzieher überhaupt was?
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Und macht dann der Gerichtsvollzieher überhaupt was?
Klar macht er. "Zahlungswillig" ist irrelevant, sonst könnte ja jeder einfach 100 Mille Schulden machen und die zu 1 Cent pro Monat abzahlen, weil er ja "zahlungswillig" sei.
Das ist dem GV ziemlich egal, solange der Zahlungswille nicht offenkundig ist (also etwa eine 1000-EUR-Schuld in 100-EUR-Raten abgezahlt werden soll).
Ein Problem hast du nur, wenn es bei dem nichts zu pfänden gibt. Dann bist du in der Tat darauf angewiesen, was er freiwillig rausrückt.
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