Gerichtsvollzieher - ich wohne noch bei meinen Eltern

22. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
modulok
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher - ich wohne noch bei meinen Eltern

Es geht um folgendes ich wohne noch bei meinen eltern und irgendwann in den nächsten tagen oder wochen wird der GVZ kommen , jetzt die frage , so ein gvz wil ja in der wohnung rumschauen ob es was pfändbares gibt, darf er nur in meinem zimmer schauen oder auch in der privatensachen/räumen (z.b Schlafzimmer ..) suchen ? um vorweg zu nehmen meine eltern haben nicht mehr die hand über mir also bin slebstverantwortlich d.h über 18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Der GV darf überall gucken, wo Sie wohnen. Auch in Ihrem Schlafzimmer und auch in den Schränken.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Wird's kaum machen, wenn du nett zu ihm bist und ihm die Situation erklärst. Aber er darf und die Eltern müssten nachweisen was ihnen gehört, falls der GV pfänden will.

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#3
 Von 
modulok
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich hab für alles belege das es zb. meine mutter gezahlt hat auch auf ihre adresse das heist das es ihr eigentum ist darf er das pfänden?

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