Guten Abend
Ich habe eine Frage zur Zwangsvollstreckung.
Ich ziehe zu meiner Freundin in ihre Wohnung.
Da steht eine Büchersammlung von 2000 Bücher.
Das war vorher die Wohnung ihrer Oma.
Im Mietvertrag steht auch drin,dass die Bücher nur leihweise überlassen
werden und im Eigentum des Vermieters bleiben.
Reicht das aus,oder kann der Gerichtsvollzieher auch die Bücher fänden?
Für eure Antworten währe ich sehr dankbar.
Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung
1. März 2018
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Frage vom 1. März 2018 | 19:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung
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#1
Antwort vom 1. März 2018 | 21:04
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16166x hilfreich)
Im Regelfall wird bei eindeutigem Nachweis des Eigentums der Gerichtsvollzieher die Finger davon lassen (davon abgesehen dass die auch sowieso erst mal einen Wert darstellen müssten).
Theoretisch kann der Gerichtsvollzieher aber pfänden, also eure Erklärungen und Belege ignorieren. Dann sollte man das akzeptieren. Der Vermieter muss dann über eine Drittwiderspruchsklage beim Gericht die Bücher wiederholen. Dabei muss er den Eigentum nachweisen und das Gericht hört sich das alles von jeder Seite an und entscheidet dann.
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